Ich arbeite mir gerade das Thema Optionen aus und nun stellen sich mir ein paar Fragen:
Beim SHORT CALL
Aktienkurs
- Basispreis
- Optionspreis
= Risiko des Short Calls
ODER rechnet man ohne Optionspreis?
Aktienkurs
-Basispreis
= Risiko des Short Calls
Beim SHORT PUT
Basispreis
+ Optionspreis
- Aktienkurs
= Risiko des Short Puts
ODER rechnet man ohne Optionspreis
Basispreis
- Aktienkurs
= Risiko des Short Puts
Also welche 2 Lösungen sind nun richtig????
Gruß
Chloe
P.S.: Ich hasse Lernen und dabei nichts verstehen *grummel*
unbegrenzter verlußt. klingt wie deutsche wirtschaftspolitik *hahaha*
man müßte den miesen optionsschein doch nur weiterverscherbeln und weg ist das problem (man bracht nur nen dummen! am besten einen der grad sowieso privatinsolvenz am laufen hat.)
so geht´s
War jetzt wahrscheinlich nicht ernst gemeint; aber würde das gehen?
Kann ich theoretisch so Optionsgeschäfte die daneben gegangen sind auf jmd. anderes "abschieben"? Könnte man ja auch komerziell machen - immer wieder GmbH‘s gründen und dann pleite gehen lassen?
Ergänzung zu Peter: Und bei Long positionen verlust maximal der Optionsschein und Gewinn unbegrenzt....
Haha masterbanker....gutes beispiel :P
Das mit dem auf nen anderen abschieben....wenn dir jemand den miesen optionsschein abnimmt is er ja selber schuld...wenn das mit deinem gewissen vereinbaren kannst geht das freilich *gg* aber so dumm wird keiner sein.
Kommerziell is das allerdings anders...du kannst nicht nen optionsschein kaufen und ihn dann "deiner frisch gegründeten GmbH" verkaufen....falls du das meintest :) (blödes beispiel aber mir is grad nix bessres eingefallen) :)
Fällt das dann vielleicht unter Insider-Handel? *rofl*
hey wir sind banker! wir können doch gut verkaufen! und wenn man nen optionsschein kaufen kann, dann kann man ihn auch wieder verkaufen.
voraussetzung ist natürlich ein riesiges talent sachen gut zu reden ".........sie werden diese verluste prima bei ihrer steuer absetzen können also nehmen sie dieses unschlagbare privatangebot von mir wahr! soviel verlust zum verrechnen bietet ihnen keiner......."
Natürlich kann man einen Optionsschein einer GmbH verkaufen.
Bei einem Optionsschein befindest du dich ja immer in der long-Position, da diese nur von Kreditinstituten emittiert werden dürfen. Der Verlust ist also auf den Preis des Scheins begrenzt.
Ein Optionsgeschäft bei dem die GmbH in eine short-Position geht, dürfte eigentlich auch kein Problem sein, da ja für solche Geschäfte Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Reichen diese nicht mehr aus, wird man automatisch glattgestellt, um eine überschuldung zu verhindern. Der Verlust bei einer evtl. Glattstellung kann natürlich trotzdem enorm sein.
Bin mir aber mit den rechtl. Grundlagen einer GmbH nicht so sicher ob die Optionsgeschäfte tätigen dürfen.
Diese Annahme basiert auf nur auf umfangreichen Halbwissen ;)