Gergelter Markt |
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Verfasst am: 29.03.2005 11:29 |
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Hallo,
wenn Aktien eines Unternehmens ausschließlich am geregelten Markt gehandelt werden, kann man daraus bereits Rückschlüsse auf die Bonität des Unternehmen schließen?
Kann mir jemand diese Frage beantworten und begründen?
Danke schön!!!! |
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Verfasst am: 29.03.2005 11:40 - Geaendert am: 29.03.2005 12:05 |
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Gute Frage :) Ich bin grad in der WP-Abteilung bei uns und werd mich mal schlau machen...das interessiert mich jetz selber :) Wenn ich neues weiss meld ich mich ;)
So das hab ich gefunden:
An der Börse gibts ja den Freiverkehr, den Amtlichen Markt und den Geregelten Markt:
Zum Geregelten Markt:
Es ist ein organisiertr Markt, d.h. die Teilnahmebedingungen sind gesetzlich geregelt ud stehen unter Aufsicht des Börsenrates.
m Geregelten Markt gelten weniger strenge Zulassungsbedingungen und niedrigere Zulassungsgebühren als im Amtlichen Markt. Vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, die die strengen Anforderungen des Amtlichen Marktes nicht erfüllen, ihren Kapitalbedarf aber nicht über den privatrechtlichen Freiverkehr befriedigen können, dient der Geregelte Markt als Einstiegssegment und Vorstufe zum Amtlichen Markt.
Vor der Aufnahme des Handels muss ein Emittent ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen: Zusammen mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleister , muss er einen Antrag bei der Zulassungsstelle der jeweiligen Börse einreichen. Ist das Unternehmen bereits an einer deutschen Börse zum Geregelten Markt zugelassen, so kann die Zulassung bei einer weiteren Börse ohne ein begleitendes Institut beantragt werden.
Die Kurse werden von besonders beauftragten freien Maklern festgestellt und nach den Regeln der amtlichen Kursfeststellung ermittelt, aber nicht amtlich notiert. Meist kommt es zur feststellung von Einheitskursen.
Daraus kann man einiges zum Unternehmen sagen, jedoch nicht zur Bonität. Dabei kommt es ja auch immer auf die Größe des Unternehmens an und der wirtschaftlichkeit etc etc...
ich hoffe das hilft etwas, auch wenns einn ellenlanger Post ist.
Ansonsten schau mal unter:
http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/kir/gdb_navigation/info_center/40_Know_how/10_Stock_Exchange_A_Z
da hab ich meine infos her :) |
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Verfasst am: 29.03.2005 12:22 |
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Jo danke das hat mir schonmal geholfen. |
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Verfasst am: 29.03.2005 12:30 |
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Noch was:
Hab grad nochmal mit nem Kollegen gesprochen. Der meinte auch, rückschlüsse auf die Bonität kann man nicht daraus ziehen ob er nun im Geregelten Markt ist oder nicht. Theoretisch könnte er ja auch in Freiverkehr gehen, einfach nur "weil er halt grad Lust hat".
Lies einfach mal die unterschiede unter dem Link nach den ich dir geposted hab bevor‘s hier wieder spam gibt ;) |
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Verfasst am: 29.03.2005 12:34 - Geaendert am: 29.03.2005 18:14 |
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Aktien, die im Geregeltem Markt gehandelt werden, haben die Anforderungen für den Amtlichen Markt nicht geschaft.
Außerdem:
Es gibt keine Kursmakler mehr!
Im Börsengestz § 64 kann man lesen:
"Die Bestellungen als Kursmakler und als Kursmaklerstellvertreter erlöschen am 1. Juli 2002."
Quelle:
http://www.bafin.de/gesetze/boerseng.htm#p64 |
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