Dividendenbesteuerung. |
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Verfasst am: 21.04.2005 12:36 |
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Hallo.
Bitte helft mir mit folgender Aufgabe:
60 Aktien
Dividende 12,40 € / Aktie
keine Freistellungsauftrag vorhanden
Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Wie viel bekommt der Kunde gutgeschriebn?
Ich habe 587,02 € und 432,00 € ausgerechnet.
Was stimmt jetzt? Oder habt ihr ganz andere Werte?__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben! |
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Verfasst am: 21.04.2005 12:58 |
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Wieso warst du schneller?
Nein, habe ihn nur ergänzt *gg*__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben! |
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Verfasst am: 21.04.2005 12:59 |
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Oh, OK, habe den Link nicht gesehen.... __________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben! |
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Verfasst am: 21.04.2005 13:00 - Geaendert am: 21.04.2005 13:02 |
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Naja, doppelt gemoppelt hält besser, oder? ;-) You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer... |
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Verfasst am: 21.04.2005 13:02 |
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Ich sag doch ich war schneller.
Es gibt da einen Dienst von Bankazubi. der heißt forum durchsuchen. Der kann helfen.
Und ich hab dir das am telefon gesagt.
Macht nix wir fangen alle klein an!
*G*
Bis samstag |
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Verfasst am: 21.04.2005 13:05 |
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Wie kommst du auf die Ergebnisse??
Weil ich würde auf 664,51€ kommen. |
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Verfasst am: 21.04.2005 13:16 |
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Geht eigendlich überhaupt einer auf den link??? |
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Verfasst am: 21.04.2005 13:35 |
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Deswegen ist trotzdem 664,51 richtig .
Keine Ahnung wie ihr/du auf des andere kommt. |
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Verfasst am: 21.04.2005 13:52 |
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Dann poste mal bitte deinen Lösungsweg! |
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Verfasst am: 21.04.2005 13:53 |
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Bardividende: 6ß * 12,40 = 744,00
./. KESt: 744,00 * 20 % = 148,80
./. soliZ: 148,80 * 5,5 % = 8,18
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= Gutschrift (Nettodividende) 587,02 |
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Verfasst am: 21.04.2005 13:55 |
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Aber wo ist hier das Halbeinkünfteverfahren?? You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer... |
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Verfasst am: 21.04.2005 14:02 - Geaendert am: 21.04.2005 14:13 |
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Das HEV wird erst bei der besteuerung beim Kunden (Berücksichtigung des Freistellungsauftrags) angewandt. |
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Verfasst am: 21.04.2005 14:41 |
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Ja und darum geht es ja, was der Kunde gutgeschrieben bekommt und da muss man vorher die hälfte nehem und dann erst die 20% und 5,5 % abziehen. |
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Verfasst am: 21.04.2005 15:05 |
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DMX - du verwechselst das mit der Einkommenssteuerberechnung der Dividende.
Da wird die Hälfte der Bardividende genommen und davon der persönliche Steuersatz + Soli abgezogen.
Das wird dann mit der Steuervorauszahlung verrechnet, die Rakete ja schon oben beschrieben hat.________________________________________________ |
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Verfasst am: 21.04.2005 15:11 |
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Und außerdem hättest du dich noch immer um 1 € verrechnet.
Nach deiner Rechnung kommt mit den richtigen Zahlen 665,51 € raus. |
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Verfasst am: 21.04.2005 17:44 - Geaendert am: 21.04.2005 17:45 |
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Bardividende: 60 * 12,40 = 744,00
./. KESt: 744,00 * 20 % = 148,80
./. soliZ: 148,80 * 5,5 % = 8,18
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= Gutschrift (Nettodividende) 587,02
Das Halbeinkünfteverfahren wendet erst das Finanzamt an. Dazu ist der persönliche Einkommensteuersatz notwendig. |
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