Termingeschäftsfähig kraft Gesetzes sind vor allem alle Kaufleute, die in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind.
Termingeschäftsfähig kraft Information und Unterschrift sind geschäftsfähige Personen, die vor dem Abschluss des Termingeschäfts nachweislich über bestimmte Risiken von Börsentermingeschäften aufgeklärt wurden.