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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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noch ne aufgabe |
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Verfasst am: 03.05.2005 11:44 |
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Warum ist die Bezugsfrist um 4 Tage länger als der Bezugsrechtshandel?
Mit dem Bezugsrecht kann ich eine billige Aktie erwerben, deswegen muss ich auf jeden fall vor kauf der aktie die bezugsrechte haben... und wenn ich spitz auf knopf die aktie noch erwerben will, muss ich 4 tage vorher den "erwerb" bekannt geben. Ausserdem muss das alles ja noch abgewickelt werden, das dauert ca. 4 tage?!
ist das richtig so?? |
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Verfasst am: 03.05.2005 12:02 |
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Der Bezugsrechtshandel ist normalerweise nur 2 Tage kürzer als die Bezugsfrist. Weil die zwei Tage dann der Erfüllung der Geschäfte dienen. (zur Abwicklung)
Warum das hier 4 Tage sind, kann ich mir nur erklären, dass dazwischen ein Wochenende liegt, und sich somit das um 2 weitere Tage verlängert. |
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