Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 85
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Halbeinkünfteverfahren bei Investmentfonds
 
Plantop
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.06.2005 18:59
Kann man hier noch das Halbeinkünfteverfahren anwenden?
Im Internet gibts dort viele verschiedene Meinungen.
danke
fischkopp85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.06.2005 19:46
Erträge aus Fonds unterliegen nicht dem Halbeinkünfteverfahren. Auch nicht bei Aktienfonds. Macht der Kunde durch einen Verkauf der Fonds Spekulationsgewinne, muss man diese Gewinne voll anrechnen und darf nicht nur die Hälfte nehmen. Die Gewinne, die der Fonds selber macht, sprich durch den Fonds-Manager, fallen ja eh nicht in die Steuerlast des Kunden.

Halbeinkünfte nur bei Dividende aus Aktien und Spekulationsgewinnen bei Aktien...
Plantop
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.06.2005 20:59
Also darf man bei Fonds auch nicht mit den Verlusten verrechnen?????
Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.06.2005 22:00 - Geaendert am: 15.06.2005 22:09
realisierte Kursverluste bei Aktienfonds können innerhalb der Spekulationsfrist (12 Monate) als negative sonstige Einkünfte voll in dieser Einkunftsart verrechnet werden.
Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.06.2005 22:08
Die Ertragsausschüttung muss der Kunde wie folgt versteuern:

Zinsen ZAST+Soli
Dividende KEST+Soli (Halbeinkünfteverfahren)

realisierte Kursgewinne bei Aktienfonds werden nicht nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Hier besteht eine volle Steuerpflicht, wenn die Freigrenze von 512,00 EUR erreicht, oder die Spekulationsfrist nicht eingehalten wird.
fischkopp85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.06.2005 18:28
Gewinne innerhalb des Fonds, die der Fondsmanager so zu sagen für den Kunden macht, sind für den Kunden gar nicht steuerpflichtig. Nur wenn der Kunde selber handelt, ist es für ihn steuerpflichtig.
Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.06.2005 21:00
Jeder Fonds hat zumindest eine Ertragsausschüttung oder Thesaurierung. Diese muss vom Kunden wie oben beschrieben versteuert werden.

Genau wie Kursgewinne, die der Kunde innerhalb der Spekulationsfrist realisiert.
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse