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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Geldanlage in Fonds
 
Beckham18
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.07.2005 13:16
Hallo,
wenn ein Kunde fast sein FSA erschöpft hat, dann ist es doch für in sinnvoll in Aktienfonds zu investieren oder?
Weil wegen dem Halbeinkünfteverfahren.... oder wie argumentiert ihr?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2005 16:45
Interessant für steuersensible Kunden sind neben Halbeinkünfteverfahren auch steuerfreie Ertragsanteile und Veräußerungsgewinne, die nicht mehr versteuert werden müssen..
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.07.2005 17:43
Problem könnte sein, dass der Kunde eher sicherheitsorientierte Anlagen wünscht und Aktienfonds ablehnt.

Zudem gilt das Halbeinkünfteverfahren doch nur in Beziehung zw. Fondsgesellschaft zum Staat, oder? Die Ausschüttungen müssen doch im Regelfall voll versteuert werden, oder?

Eine Alternative für sicherheitsorientierte Anleger, die steuern sparen wollen: Der offene Immobilienfonds Haus-Invest Europa (980701), ca. 70% der Ausschüttungen sind hier steuerfrei.

Zudem könnte man am Rentenmarkt schauen und Papiere heraussuchen, die unter pari notieren und somit einen großen steuerfreien Renditeanteil haben.
seller-alex
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.07.2005 18:04
Naja, der Hausinvest Europa ist schon echt eine solide Anlage nur läuft der im Moment relativ "schlecht"(um 2%). Ne gute Alternative wär da der HausInvest Global 254473. Hat auch ungefähr 70% steuerfreien Anteil.
Da er aber internationale Immobilien hat ist er nicht ganz so sicher wie der Europa (mündelsicher auf Antrag).
Vorallem sind beide Anlagen interessant für sicherheitsbewußte Anleger, die gleichzeitig Steuern sparen wollen.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2005 18:12
@Rumba:

Das Halbeinkünfteverfahren gilt nur zwischen Kunde und Staat. Die Fondsgesellschaft versteuert keine Fondsausschüttungen sondern nur Ihren Gewinn.

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2005 18:16
Das Halbeinkünfteverfahren trifft sowohl Aktionäre, die Dividenden direkt von der Aktiengesellschaft empfangen als auch Anleger inländischer Aktienfonds, die Dividenden über die Fondsgesellschaft beziehen.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2005 20:50
Wer sein FSA ausgeschöpft hat braucht ne Beteiligung !!!

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.07.2005 11:09
Der Aktionär ist an der AG beteiligt.
Der Fondssparer ist am Sondervermögen eines Fondsvermögen beteiligt.

An welchen riskanten Unternehmen soll sich der Kunde beteiligen, wenn der FStA ausgeschöpft ist?
Beckham18
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.07.2005 16:02
Was empfehlst du einem Kunden, dessen FSA ausgeschöpft ist und er Geld investieren möchte in Fonds und/oder Aktien?

Für Ihn ist es doch sinnvoll, in einen Aktienfond zu investieren, da die Dividenden Erträge doch mit dem Halbeinkünfte Verfahren besteuert werden und so seine Steuerlast geringer ausfällt wie wenn er bspw. einen Anlage mit festem Zinsatz hat oder?
benhu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.07.2005 16:33
Der FSA ist unterm Strich sch...egal...

Letztendlich spart man sich vorerst Steuern an den Staat zu zahlen. Spätestens nach der Steuererklärung ist es aber wieder alles gleich. Egal ob mit oder ohne FSA.

Wie wäre es mit Anleihen mit niedrigem Kupon und Kurs unter 100? Wenn der Kunde die Papiere mindestens ein Jahr hält keine Spekulationssteuer und die Kursgewinne sind steuerfrei. (Keine Zerobonds, da ist der Kursgewinn unter Umständen je nach Kursverlauf auch nach einem Jahr noch steuerpflichtig).

Das lohnt sich immer, aber je mehr Einkünfte aus Geldvermögen, desto interessanter.

Oder geschlossene ImmoFonds, da hat man ja negative Einkünfte aus V+V. Aber obs sinnvoll ist...
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.07.2005 20:07
@BenHu:

> Der FSA ist unterm Strich sch...egal...

Nein, das Halbeinkünfteverfahren, das hier angefragt wurde, gilt auch bei der Steuererklärung. Dividenden etc. werden auch endgültig nur halb versteuert.

Der Kunde sollte aber nach seinem Anlageprofil beraten werden. Einem risikoscheuen Kunden verkauft man keine Aktienfonds oder Beteiligungen. Punkt. Ihr werdet Banker, nicht Steuerberater.

Steuern zahlen ist übrigens entgegen landläufiger Meinung kein Verbrechen.

Gruß
Julien
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.07.2005 20:11
Schiffsbetteiligung, ausländische geschlossene Immo Fonds, Private Equity... alles was das Herz begehrt!!!

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

benhu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.07.2005 20:40
Hast schon recht, aber der FSA bringt nichts. Das ist ne tolle Erfindung mit letztendlich Null Inhalt.

Scheue Anleger? AAA-Anleihe mit nem 0,5%Kupon oder so... Man findet sicherlich was.

Und soviel ich weiß gilt das Halbeinkünfteverfahren für Fonds erst ab nächstem Jahr, oder irre ich da?
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.07.2005 21:03 - Geaendert am: 03.07.2005 21:07
@ BenHu:

Sorry, da habe ich mich verlesen ... Deine Aussage richtete sich ja auf die Unterschiedlosigkeit der letztendlichen Besteuerung mit oder ohne FSA. Da hast Du natürlich völlig recht, mein Fehler.

Der FSA "nutzt" nur Kleinanlegern, die so auf die aufwändige Erklärung der Einnahmen aus Kapitalvermögen verzichten können. Auf die Steuerlast hat er ebensowenig Einfluss wie die Lohnsteuerkarte. Auf mögliche Zinsgewinne bei der unterjjährigen Wiederanlage der auf den sagenhaft hohen Freibetrag nicht als Vorauszahlung abgeführten Steuern wollen wir jetzt mal nicht eingehen ...

Nichtsdestotrotz war die ursprünglichge Frage nicht ganz verkehrt, denn das Ausschöpfen des FSA bedeutet ja gleichzeitig ein Ausschöpfen des Freibetrages und da sind wir wieder bei den steuerlichen "Gestaltungsmöglichkeiten".

Hoffentlich kommen wir bald in Deutschland auf den Trichter, dass eine Abgeltungssteuer von z.B. 25 % ohne Ausnahmen und Freibeträge für alle der bessere Weg ist ...

Das Halbeinkünfte Verfahren gilt schon lange für in- und (seit 2004) ausländische Fonds.

Wegen der 0,5 % Anleihe: Wenn es offensichtlich ist, dass Kursgewinne feststehen (Rückzahlung zu pari bei Emission deutlich unter pari) und dazu dienen, für eine niedrigere verzinsung zu entschädigen, dann wird das Finanzamt den Kursgewinn mindestens in Höhe der Marktrendite als Zinseinnahme ansehen und nicht als Kursgewinn steuerfrei lassen.

Gruß
Julien
 

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