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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Genusscheine vs. Aktienanleihe
 
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.07.2005 12:22
Hallo.

Wir sollen in der Schule eine Präsentation (MS Power-Point, ca. 20 min) über Genußscheine und Aktienanleihen halten.
Ich habe zwar einige Beiträge auf dieser Seite gefunden, aber nichts, was mir wirklich weitergeholfen hat.
Kann mit jemand (am besten mit einem Beispiel) die Themen ausführlich erklären.

Danke schon mal im Vorraus.

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Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.07.2005 12:31 - Geaendert am: 07.07.2005 18:16
Die Motive für die Emission sind ganz verschieden:
- Genussscheine werden ausgegeben, um haftende Eigenmittel zu erhalten.
- Aktienanleihen werden ausgegeben, um den Aktienbestand des Emittenten abzusichern.

Laufzeit:
Genussscheine haben eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
Aktienanleihen laufen etwa 15 Monate.
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.07.2005 12:34
@Hermann

In wie fern sichert eine Aktienanleihe den Aktienbestand der Firma ab?

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Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

NottheOne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.07.2005 18:12
Vielleicht erklärt das Deine Frage:
Aktienanleihe

Bei einer Aktienanleihe (auch Aktienandienungsanleihe oder ISP-Anleihe) handelt es sich um eine Hochkuponanleihe mit Tilgungsmöglichkeit in Aktien. Im Unterschied zur Wandelanleihe entscheidet der Emittent und nicht der Anleger darüber, ob die Rückzahlung zum Nennwert oder in Aktien erfolgt.

Da das Risiko durch einen fallenden Aktienkurs gegeben ist, ist der Zinskupon höher als bei einer Anleihe. Dieses Konstrukt entspricht einem Short-Put, wobei die Zinszahlung gleich der Optionsprämie ist und der Nennbetrag als Sicherheit hinterlegt wurde, um die Aktien bezahlen zu können. Der Wandelkurs entspricht in etwa dem Kurs bei Auflegung der Aktienanleihe mit einem entsprechenden Abschlag.

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Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.07.2005 19:09 - Geaendert am: 08.07.2005 11:28
Annahme:
Eine Großbank hat einen großen Bestand an X-Aktien. Sie befürchtet, dass der Kurs sinkt. Sie kann Optionsscheine put (noch besser Verkaufsoptionen) kaufen oder Aktienanleihen ausgeben.
Gibt sie Aktienanleihen aus, kann sie bei Kursrückgang die Aktien zum alten Kurs bei Fälligkeit liefern und damit die Aktienanleihe einlösen. Die Zinskosten sind niedriger als die Kosten für Put- Optionen.
TuBerer
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.07.2005 11:26
Eine Bank sichert Ihre Aktienbestände mit Sicherheit nicht durch Optionsscheine, sondern maximal durch Eurex- oder OTC-Optionen ;-))
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.07.2005 11:30
Das stimmt. Da habe ich zu wenig aufgepasst. Optionen von der EUREX sind für die Bank günstiger als Optionsscheine.
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.07.2005 08:42
Ok, danke für die Beiträgen, ich denke ich habe das soweit verstanden.

Allerdings: wie sieht es den jetzt mit Genusscheinen aus??

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T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.07.2005 08:45
Ach und was sind OTC-Optionen??

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T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.07.2005 08:59 - Geaendert am: 14.07.2005 09:04
Noch ein paar Fragen:

Werden Aktienanleihen auf Wunsch auch als effektive Stücke ausgehändigt oder sind die immer als Wertrechte emittiert?

Gibt es einen festen Mindesteinlagebetrag oder ist das von Aktienanleihe zu Aktienanleihe unterschiedlich?

Sind Aktienanleihen vorzeitig veräußerbar?

Kann ein Emittent auch eine Aktienanleihe rausgeben, die auf einen anderen Basiswert gezogen ist? Kann also Emittent XY eine Aktienanleihe auf den Kurs der Firma BASF rausgeben?

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