Frage zu Pfandbriefen |
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Verfasst am: 12.07.2005 12:33 |
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Hallöchen,
ich hab die tolle Aufgabe ein Referat über Pfandbriefe und Hypothekenbanken zu schreiben.... :(
Ich hab mir jetzt schon so einiges zusammengesucht, allerdings bleiben noch einige Fragen die ich nicht eindeutig beantworten kann:
1.) Welche Vorteile bietet der Pfandbrief einem Kunden gegenüber einer Schuldverschreibung?
2.) Risiken nach WpHG für diese Produktgruppe?
3.) Für welchen Anlegertyp sind diese Wertpapiere geeignet?
Wahrscheinlich doch für konservative Anleger, da sehr sicher, oder?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Danke |
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Verfasst am: 12.07.2005 12:39 |
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Zunächst sollte man das neue Pfandbriefgesetz, das ab 1.7. in Kraft getreten ist, beachten.
Vorteil gegenüber einer Unternehmensanleihe!
Sichere Rückzahlung aufgreund des Konkruenzprinzips
Risiken:
- Kursänderungsriisko
- (geringes) Bonitätsrisiko
- Inflationsrisiko |
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Verfasst am: 12.07.2005 12:47 |
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Pfandbriefe werden von Hypothekenbanken herausgegeben. Diese vergeben Realkredite und Kommunaldarlehen. Das Geld für die Darlehen besorgen sie sich durch die Ausgabe von Pfandbriefen. D.h. der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Pfandbriefe ist in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Grundpfandrechte gedeckt.
Des weiteren werden die Forderungen der Pfandbriefinhaber bei Insolvenz der Hypothekenbank vor allen anderen Insolvenzgläubigern befriedigt.
Pfandbriefe sind mündelsicher.
Die Rendite ist trotzdem in der Regel etwas höher als bei Schuldverschreibungen (z.B. 0,2% p.a.).
Vorzeitige Rückgabe ist nicht möglich, jedoch kann man sie zum aktuellen Kurs an der Börse verkaufen.
Laufzeiten in der Regel 4-10 Jahre, aber teilweise auch länger, z.B. 15 Jahre.
Hoffe das hilft dir bisschen weiter. |
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Verfasst am: 12.07.2005 12:50 |
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Danke schön, das hilft mir auf jedenfall schon mal weiter! |
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Verfasst am: 12.07.2005 15:59 - Geaendert am: 12.07.2005 16:01 |
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Pfandbriefgeschäft ist
die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Hypotheken unter der Bezeichnung Pfandbriefe oder Hypothekenpfandbriefe (im Folgenden: Hypothekenpfandbriefe),
die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Forderungen gegen staatliche Stellen unter der Bezeichnung Kommunalschuldverschreibungen, Kommunalobligationen oder Öffentliche Pfandbriefe (im Folgenden: Öffentliche Pfandbriefe),
die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Schiffshypotheken unter der Bezeichnung Schiffspfandbriefe.
Quelle:
http://www.jusline.de/1_Begriffsbestimmungen_PfandBG.html |
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Verfasst am: 29.10.2005 18:51 |
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Das Pfandbriefgesetz hat seit einigen Monaten das Hypothekenbankgesetz, das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPG) abgelöst.
Was hat nun diese neue Gesetz bis heute bewirkt? |
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Verfasst am: 29.10.2005 18:55 |
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Das Spezialbankprinzip wird nicht mehr gebraucht. Deshalb soll das Pfandbriefgeschäft künftig für all die Kreditinstitute geöffnet werden, die bereit sind, die strengen Anforderungen für die Pfandbriefbegebung einzuhalten.
Welche Universalbanken üben das Pfandbriefgeschäft aus?? |
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