Derivate... |
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Verfasst am: 14.07.2005 16:55 |
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Mal eine Frage...
zählen Wandel- und Optionsanleihen, sowie Genußscheine als Derivate?
Thx für die Hilfe... |
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Verfasst am: 14.07.2005 16:58 |
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ja wandel und optionsanleihen zählen dazu, würde ich mal sagen |
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Verfasst am: 14.07.2005 19:55 |
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Wandel- und Optionsanleihen ja. Genußscheine nein; Genußscheine sind Mezzaninekapital. |
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Verfasst am: 15.07.2005 08:44 |
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Warum Genußscheine nicht? Hatten neulich ein Effektenseminar, da war uns das ein bissschen so verkauft worden, als wäre ein Genußschein auch ein Derivat...??? Weil er
eine Art Ableitung von einer Anleihe wäre, quasi eine Anleihe wo die Zinszahlung eben nicht garantiert ist...usw...
Will ein Praxisthema über Derivate schreiben und da frag ich mich halt , ob der Genußschein auch mit reinzählt. |
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Verfasst am: 15.07.2005 08:45 |
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@ jeronimo: könntest du bitte mal erklären, was Mezzaninekapital ist? das hab ich noch nicht so ganz geblickt...
thanx! |
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Verfasst am: 15.07.2005 10:07 |
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Mezzanine ist ein Oberbegriff für verschiedene hybride Finanzierungsformen. Dazu zählen u.a. Stille Gesellschaften und Genussrechte.
Mezzanine- bzw. Hybride Finanzierungsformen nehmen eine Stellung zwischen Eigen- und Fremdkapital ein und weisen je nach Ausgestaltung Eigenschaften von beiden auf.
Mezzanine-Finanzierungen sind im Fall der Insolvenz der zu finanzierenden Gesellschaft regelmäßig nachrangig zu den sonstigen Gläubigern, rangieren jedoch vor etwaigen Ansprüchen der Gesellschafter.
Die Kapitalüberlassung erfolgt stets zeitlich befristet. |
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