Thesaurierende Fonds - Steuerliche Behandlung |
|
|
Verfasst am: 31.07.2005 17:12 |
|
|
Unterscheidet sich die steuerliche Behandlung eines thesaurierenden Fonds von einem ausschüttenden Fonds?
Fall: Thesaurierender Geldmarktfonds, Kunde hält diesen von Juli 2005 bis November 2007. Welcher(n) Steuererklärung(en) wird der Ertrag zugerechnet?
2007? Oder jeweils jahresbezogen? Wie läuft das ganze dann genau ab?
Fragen über Fragen :). |
|
|
|
Verfasst am: 31.07.2005 20:19 |
|
|
Die Zwischengewinnbesteuerung ist nach Abschaffung wieder eingeführt worden. Die Daten habe ich nicht parat. Man gibt den jährlich zuzurechnenden Betrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen in seiner EKSt-Erklärung an.
Schönen Gruß |
|
|
|
Verfasst am: 01.08.2005 10:59 |
|
|
öh, zahlt man auf thesaurierende fondsertraege ueberhaupt steuern?? ich meine, rein rechnerisch duerfte es ziemlich unklar sein, wieviel das genau ist, oder wird das zwischenzeitlich mal von der kapitalanlage gesellschaft bekannt gegeben? sonst waeren das ja alles kursgewinne (also spekulationsgewinne) und somit steuerfrei? |
|
|
|
Verfasst am: 01.08.2005 11:54 |
|
|
Moin,
wie schon gesagt, wird der zu versteuernde Gewinn auch bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr von der Fondsgesellschaft bekanntgegeben und muss dann versteuert werden!
-Ganz sicher- |
|
|
|
Verfasst am: 01.08.2005 14:00 |
|
|
Der Zinsabschlag entsteht aufgrund der Zuflussfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG zum Ende des Geschäftsjahrs des inländischen Investmentvermögens.
Obwohl die Erträge bei theasurierenden Fonds nicht ausgeschüttet werden, fließen den Kunden die Erträge steuerrechtlich zu. |
|
|
|