Hilfe Wandelanleihen!!! |
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Verfasst am: 14.11.2002 14:28 |
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Hi,
wer kann mir den Umtausch der Anleihe in Aktien genau erklären?
Welcher Kurs ist vorgegeben? Der Aktienkurs oder der Kurs der Anleihe??
Habe es unterschiedlich erklärt bekommen,bin jetzt irgendwie total durcheinander!
Danke ! |
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Verfasst am: 14.11.2002 16:12 |
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Auf jeden Fall muß dir ein Bezugsrecht gegeben sein z.B. 5/1, d.h. für 5 Anleihen kannst du eine Aktie erwerben. |
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Verfasst am: 14.11.2002 16:45 |
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Moment, Moment! Die Wandelanleihe ist ja ein zunächst ein Gläubigerpapier mit fester Verzinsung über die gesamte LZ. Die Rendite ist etwas kleiner als die Kapitalmarktrendite, da der Käufer ein Wandlungsrecht der Anleihe in Aktien des Emittenten (sind dann Teilhaberrechte) innerhalb einer begrenzten Frist hat. Die Altaktionäre ham ein gesetzl. BR die Wandelanleihe zu erwerben. Dann muß noch angegeben werden, welcher nominale Wert der Wandelanleihe benötigt wird, um unter Zuzahlung einer bestimmten Geldsumme die Wandelanl. in eine Aktie umtauschen zu können. Zahlenbeispiel: Zum Verhältnis 10:1 können die Altaktionäre WA beziehen; unter Zuzahlung von 10,- € kann pro Nennwert 100,- € einer WA eine Aktie erworben werden. Steigen jetzt die Aktienkürse, so steigt auch der an der Börse gehandelte Kurs der WA. Fällt der Aktienkurs ist eine Begrenzung nach unten gegeben, wg. des Kursniveaus vergleichbarer festverz. WP.
Hoffe, jemand gibt Bescheid, falls ich Schrott geschrieben hätt.
Chris |
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Verfasst am: 14.11.2002 17:08 |
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Danke Jungs,
aber ich verstehe immer noch nicht, wieso ich dann so viel bezahlen muß??
Ich hab doch schon für die Wandelanleihe den Kurswert bezahlt, wofür ich dann am Ende der Laufzeit den Nennwert bekäme ( wenn ich sie nicht umtausche!).
Aber falls ich umtauschen will, krieg ich nur in so nem blöden Bezugsverhältnis von z.B. 10:1 Aktien.
Und wenn die Aktie nen Nennwert von 50 € hat, aber für die Wandelanleihen mit Nennwert 500€ habe ich doch auch schon viel bezahlt bezahlt , krieg ich dann nur eine läppische Aktie mit Nennwert von 50€ oder was ?
Dann müßte sich ja der Kurs ver-10-fachen, damit es sich überhaupt erst anfängt zu lohnen !?!?
Bitte um Erleuchtung !!! |
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Verfasst am: 14.11.2002 18:23 |
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Zunächst mal mußt du nicht unbedingt die WA in Aktien des Emmitenten wandeln können! Viele WA werden auch von Banken begeben, ist ganz nett, wenn man seine Beteiligungen loswerden will.
Ansonsten hängt der Kurs der WA und dea Bezugsverhältnis vom Basiswert(Aktie) ab. Genauso gut kannst du ein Bezugsverhältnis von 1/1 haben! Daher bezahlst du auch nicht mehr!
Beispiel: Nennwert der Anleihe: 100 €
Basisinstrument: Allianz
Kurs des Basisinstruments:80 €
Bezugsverhältnis: 1/1
Wenn die Allianzaktie bis Laufzeitende jetzt auf sagen wir mal 120 € steigt, wäre eine Wandlung sinnvoll, da du für einen Anteil der Anleihe, wofür du 100 € bezahlt hast, eine Aktie im Wert von 120 € bekommst, du also bei einem sofortigem Verkauf der Aktie einen gewinn von 20% erzielen kannst(ex. Kosten)
Hoffe, es ist jetzt ein wenig verständlicher!?Greetings @ all!!!!!
Stephan |
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Verfasst am: 14.11.2002 19:57 |
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Danke Stephen!
so wie du es erklärst ist es ja deutlich und einleutend, aber in meinem grill ist folgendes Erklärung:
(es sind DM Beträge,weil es ein alter Grill ist, aber das ist ja egal)
Wandlungsverhältnis 4:1 bedeutet, dass man eine Anleihe mit einem Anleihennennwert von 200 DM umtauschen kann in eine Aktie mit Nennwert´50 DM.
Da wär man schön blöd oder ?
Oder müßte ich wirklich warten bis der Kurs der Aktie auf über 200 DM steigt?
THANKS! |
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Verfasst am: 14.11.2002 20:04 |
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Dann wär man wirklich verdammt blöd!
Also ich kenn die Stelle im Grill nicht, aber ich würd sagen das ist falsch, blöd ausgedrückt oder da liegt ein Mißverständnis deinerseits vor!
Bei einem Wandlungsverhältnis von 4/1 kriegst du vier Aktien für einen Anteilsschein der Anleihe. dann passt auch die rechnung:
4 Aktien zu 50 € ergeben einen Betrag von 200 € = Nennwert eines Anteils
Frag doch einfach mal deinen Lehrer oder einen in der Stelle! Bin mir aber ziemlich sicher, das es so ist!
Freut ich, das ich dir helfen konnte!Greetings @ all!!!!!
Stephan |
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Verfasst am: 14.11.2002 20:11 |
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Dann muß es wohl im grill falsch sein, also ich kann ja wohl noch lesen. Ich schreibe nur morgen schon die Arbeit, das ist echt doof! :-(
Trotzdem thanks nochmal!! |
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Verfasst am: 14.11.2002 20:37 - Geaendert am: 14.11.2002 20:55 |
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Ich weiß jetzt woran es liegt! Es geht dabei um den Nennbetrag der Aktie, d.h. mit einer Aktie besitzt du ja einen so und so großen Anteil am gezeichneten Stammkapital, dieser Betrag hat aber mit dem Börsenkurs absolut nichts zu tun!
Daher ist nur der Börsenkurs relevant, wenn es darum geht, wie attraktiv diese Anlageform ist!
Von daher hast du nicht falsch gelesen, sondern der grill hat recht(wäre auch zu schön gewesen, wenn man mal was besser wüßte als die;-)]
Du bezahlst viel mehr für eine Aktie, als sie vom Nennbetrag wert ist, da der Nennbetrag aber in der regel weit unter dem Kurs liegt, lohnt es sich trotzdem!
Ich hab grad den Fehler gemacht, und den Nennbetrag übersehen, mit dem rechnest du ja die Wandlungskosten, aber mit dem Börsenkurs berechnest du, ob sich das lohnt oder nicht! Sorry!Greetings @ all!!!!!
Stephan |
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Verfasst am: 14.11.2002 20:52 |
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Ich hoffe du liest das noch rechtzeitig!?:-/ Greetings @ all!!!!!
Stephan |
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Verfasst am: 17.11.2002 16:09 |
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easy going. Hab zu dem Thema hier schon eine Menge Müll gelesen. "Wandelanleihen müssen nicht zum Tausch in Aktien berechtigen" Natürlich müssen Sie dass, sonst wärens ja keine Wandelanleihen... Eine Wandelanleihe besteht meistens zu 75% aus einer Anleihe und zu 25% aus einem Optionsschein. Fällt die Aktie, fällt der Optionsschein somit kommt der Anleihecharakter mehr zum Tragen-kontroverser Fall spiegelbildlich. 5000 nominal Allianz zu 3% berechtigen beispielsweise zum Bezug von 10 Aktien. Daraus ergibt sich ein Wandelpreis von 50. Zur Vereinfachung verzichten wir auf evt. anfallende Wandlungskosten, somit ist eine Wandlung oberhalb des Wandelpreises sinnvoll. In der Praxis wandelt man nicht, sondern verkauft einfach die Wandelanleihe, die aufgrund fallender Zinsen und steigendem Underlyingkurs natürlich an Wert entsprechend zunehmen kann.
Hoffe ich konnte zum besseren Verständnis beitragen.
Grüße |
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Verfasst am: 17.11.2002 16:16 - Geaendert am: 17.11.2002 18:31 |
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@ Merton:
Les doch mal richtig! Da steht "....müssen nicht unbedingt in Aktien des Emittenten gewandelt werden!"
Erst lesen, dann reden!
Außerdem verwechselst du da ne Wandelanleihe mit ner Optionsanleihe!Greetings @ all!!!!!
Stephan |
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Verfasst am: 17.11.2002 18:01 |
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Bei Wandelanleihen gibt es keine Optionsscheine.
Man kann nur die Wandelanleihen mit Aktien tauschen. Wird das Recht ausgeübt erlischt die Wandelanleihe. |
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Verfasst am: 18.11.2002 19:57 |
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ne Wandelanleihe ist grundsätzlich das gleiche wie eine Optionsanleihe. Natürlich besteht eine Wandelanleihe aus Anleihe und Optionsschein. Der einzige Unterschied ist, dass man bei einer Wandelanleihe Anleihe und Optionsschein nicht getrennt handeln kann. Wegen dieser fehlenden Flexibilität im Vergleich zu Optionsanleihen ist auch die Rendite bei entsprechenden Wandelanleihen höher. Bei den meisten Wandelanleihen liegt der Optionsscheinanteil bei 25%. |
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Verfasst am: 18.11.2002 19:59 |
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@Stephan
sorry hast recht, dumm von mir. |
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Verfasst am: 18.11.2002 20:20 |
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Das Recht auf Wandlung kann, im Gegensatz zur Optionsanleihe, nicht von der Schuldverschreibung getrennt werden.
Damit hat die Wandelanleihe keinen Optionsschein.
Die Wandelanleihe wird zurück gegeben. Dafür erhält der Anleger Aktien. |
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Verfasst am: 18.11.2002 21:41 |
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Tach zusammen.
Macht euch mal nich so nen Kopp über die Wandelanleihe. Die is NICH PRÜFUNGSRELEVANT!!! Im Prüfungskatalog steht zwar was davon, die haben sich aber vertan, die meinen die OPTIONSANLEIHE, denn in den Unterpunkten steht was von Optionsscheinen und bedingter Kapitalerhöhung, und das gibts nur bei der OA, und nich bei der WA.
Die WA haben wir in der Schule auch gar nich durchgenommen.
MfG
Hypno |
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Verfasst am: 18.11.2002 22:21 |
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Also wir haben die Wandelanleihe schon durchgenommen!
Eine Kapitalerhöhung ist soweit ich weiß, auch bei einer Wandelanleihe notwendig!
....und woher weißt du, dass die sich vertan haben? |
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Verfasst am: 18.11.2002 22:32 |
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@ Engelly.
Hm, bin mir nich sicher, ob das auch ne BEDINGTE Kapitalerhöhung ist. Wie der Name schon sagt, WANDELT man bei der Anleihe Fremdkapital (nämlich die WA an sich) in Eigenkapital um.
Die Frage ist, ob auch die liquiden Mittel dadurch zunehmen. Ich glaub nämlich nicht. Bin mir aber nicht sicher.
Im Prüfungskatalog steht jedenfalls BEDINGTE KAPITALERHÖHUNG und OPTIONSSCHEINE. Und letztere hat ne WA definitiv nicht. Unser Lehrer meinte, die hätten sich da vertan, die meinen die Optionsanleihe. Ich guck mir den Krempel jedenfalls nicht mehr an. Mut zur Lücke...*g*
MfG
Hypno |
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