BezugsRechte!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 12.09.2005 23:32 |
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Hab grad so nen Denk-knoten!
Also, was passiert eigentlich mit den alten aktien bei einer kap.erhöhung????
was macht ein kunde der nicht sein %anteil halten will(also die BR nicht ausübt) aber seinen Kap.Einsatz in € beibehalten möchte????? |
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Verfasst am: 13.09.2005 07:24 |
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operation blonsch (habe keine ahnung wies geschrieben wird)
heißt: verkauf aller BR wert wird neu angelegt in BR (je nach Bezuge-verhältnis) und neue aktien, es kann auch ein restbetrag bleiben! |
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Verfasst am: 13.09.2005 07:46 - Geaendert am: 13.09.2005 09:29 |
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Ein Aktionär, der seinen prozentualen (Stimmen-) Anteil bei einer Kapitalerhöhung nicht beibehalten möchte, kann seine Bezugsrechte verkaufen. Dadurch erzielt er einen Erlös. Dieser Erlös wird dann dadurch aufgezehrt, dass seine alten Aktien nach der Kapitalerhöhung an der Börse einen niedrigeren Kurs haben werden, was daraus resultiert, dass die neuen Aktien zu einem geringeren Bezugspreis (als der Kurs der alten Aktien) ausgegeben werden und alle Aktien (alte und neue) nach der Börseneinführung gleich (-berechtigt) sind.
Der Altaktionär kann aber auch die sog. Operation Blanche durchführen. Diese Operation erklärt sich am besten an einem Beispiel:
Der Altaktionär Meier hat seit Jahren 15 Aktien der XY-AG im Bestand. Die XY-AG gibt bekannt, dass neue Aktien im Bezugsverhältnis 5:1 und zu einem Preis von 100 € ausgegeben werden. Der Wert des Bezugsrechtes wird mit 10 € ermittelt. Herr Meier besitzt 15 alte Aktien, also hat er auch 15 Bezugsrechte. Meier möchte kein Geld erhalten und auch kein weiteres Geld investieren, er interessiert sich für die Operation Blanche, die wie folgt funktioniert:
Meier verkauft 10 Bezugsrechte und erhält dafür 100 €. Ihm verbleiben 5 Bezugsrechte, die ihn zum Bezug einer neuen Aktie berechtigen. Er löst die 5 Bezugsrechte ein und zahlt zusätzlich für die eine neue Aktie den Preis, wie oben angeben, 100 Euro.
Schließlich hat Meier nach der Kapitalerhöhung 16 Aktien (15 alte und eine neue) im Bestand. Er hat für sich eine Operation Blanche ausgeführt.
Wichtig ist auch noch, dass sich aus einer Kapitalerhöhung sowohl für Alt- als auch für Neuaktionäre im 1. Moment der Börseneinführung weder Vor- oder Nachteile entstehen. Dies ergibt sich erst später je nach Kursverlauf der Aktien. |
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Verfasst am: 13.09.2005 08:06 |
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@SpkAusbilder:
Kurz und bündig - gut zu verstehen, hilfreicher Kommentar auf jeden Fall ! |
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Verfasst am: 13.09.2005 08:32 |
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mal was ganz anderes:
wo und wie kann ich ein forum aufmachen ???
bitte antworten ; )
danke-------------------------------------------------
PS.
Ist halt so meine Meinung, akzeptiere nach absprache auch ähnliche 8=)
Wir Leben nicht um zu sterben,
wir sterben damit wir leben. |
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Verfasst am: 13.09.2005 08:48 |
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einfach auf "neues thema" klicken und los gehts :-) |
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Verfasst am: 13.09.2005 08:53 |
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ah soooo
dankeschön ; )-------------------------------------------------
PS.
Ist halt so meine Meinung, akzeptiere nach absprache auch ähnliche 8=)
Wir Leben nicht um zu sterben,
wir sterben damit wir leben. |
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Verfasst am: 13.09.2005 08:55 |
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@Spk-Ausbilder:
"Der Altaktionär Meier hat seit Jahren 15 Aktien der XY-AG im Bestand.
.....
Schließlich hat Meier nach der Kapitalerhöhung 11 Aktien (10 alte und eine neue) im Bestand."
Häh?! Glaube du hast dich da vertippt ;-)You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer... |
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Verfasst am: 13.09.2005 09:17 |
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also dann werden die alten Aktien weiterhin an der Börse gehandelt nach der Kap.Erhöhung????? |
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Verfasst am: 13.09.2005 09:33 - Geaendert am: 13.09.2005 09:34 |
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@ Alea:
Danke für den Hinweis, habe es oben bei meinem Eintrag geändert
@ KingDJM
Nein, nach der Börseneinführung gibt es, an der Börse keine Unterscheidung mehr nach "Alten" oder "Neuen" Aktien, es sind dann nur noch "die" Aktien der XY-AG.
Zum besseren Verständnis habe ich noch von den "alten" und den "neuen" Aktien gesprochen.
In meinem Beispiel von Herrn Meier heißt das, dass er 16 Aktien hat und diese beispielsweise an der Börse zum aktuellen Kurs verkaufen kann. |
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Verfasst am: 13.09.2005 09:39 |
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geil, jetzt hab ichs !!!! =) merci euch!! |
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Verfasst am: 13.09.2005 14:28 - Geaendert am: 13.09.2005 14:32 |
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Die Ausssage
Nein, nach der Börseneinführung gibt es, an der Börse keine Unterscheidung mehr nach "Alten" oder "Neuen" Aktien, es sind dann nur noch "die" Aktien der XY-AG.
ist nicht immer richtig.
Begründung:
Wenn die Inhaber der jungen Aktien weniger Dividende als die Altaktionäre bekommen, werden die jungen Aktien bis zur nächsten Hauptversammlung separat gehandelt, weil es Unterschiede gibt..
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Alte und junge Aktien
Nach dem Zeitpunkt der Aktienausgabe unterscheidet man zwischen alten und jungen Aktien. Diese unterschiedlichen Aktiengattungen sind dann gegeben, wenn nach einer erfolgten Kapitalerhöhung die neu ausgegebenen Aktien nicht mit den alten Aktien gleichberechtigt sind. Die Unterschiede bestehen in erster Linie in verschiedenen Gewinnansprüchen. Erfolgt zum Beispiel eine Kapitalerhöhung Mitte des Jahres, so sind die jungen meistens mit einer halben Dividendenberechtigung für das laufende Geschäftsjahr ausgestattet, d.h., sie haben nur einen 50prozentigen Anspruch auf die für das laufende Geschäftsjahr vorzunehmende Dividendenausschüttung. Nach erfolgter Dividendenzahlung sind dann die jungen und alten Aktien gleichzusetzen, da sie im folgenden Geschäftsjahr die gleichen Rechte bzw. Gewinnansprüche haben werden wie die alten Aktien.
Der unterschiedliche Gewinnanspruch dokumentiert sich in einem Kursunterschied zwischen beiden Aktienarten, der rein rechnerisch nur die Höhe des Dividendenunterschieds ausmachen darf. Schüttet eine Gesellschaft zum Beispiel eine Dividende von 10 € je Aktie aus, so müsste die junge Aktie - bei einem unterstellten Kurs von 70 € für die alte Aktie - rein rechnerisch bei 65 € notieren. Die Höhe der Kursdifferenzen hängt natürlich in starkem Maße von der Marktgängigkeit der Aktie ab. So ist es denkbar, dass bei einer starken Nachfrage sich das Interesse weitestgehend auf die alte Aktie konzentrieren wird, wodurch ein größerer Kursunterschied als der rein rechnerisch gerechtfertigte entstehen kann. Arbitrage, d.h. Kursausgleichsgeschäfte, unterbleiben in diesem Fall, da es nicht gewährleistet ist, dass an beiden Märkten zu gleicher Zeit Kontrahenten gefunden werden, die bereit sind, zu annähernd unveränderten Kursen Geschäfte abzuschließen.
Quelle:
http://www.schlienkamp.de/BuecherundAufsaetze/AktienArtenundRechte/AktienArtenundRechte.pdf |
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Verfasst am: 13.09.2005 15:33 |
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aber sind die neuen und alten aktien NACH der kap.erhöhung nicht gleich viel wertt?????
kann man als nicht-aktionär sich Bezugsrechte über die Börse kaufen??? |
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Verfasst am: 13.09.2005 17:10 - Geaendert am: 13.09.2005 17:12 |
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...das kommt immer auf die Bedingungen der Kapitalerhöhung drauf an....
...normalerweise sind die jungen Aktien erst nach der nächsten HV voll dividendenberechtigt und haben auch eine seperate KN.
Nach der HV werden sie automatisch in die KN der alten
Aktie eingebucht.
Es gibt allerdings auch Kapitalerhöhungen bei denen die jungen direkt dividendenberechtigt sind...d a n n gibt es keine unterschiedlichen KN ´s. |
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