Der Kapitalschutzfonds ist in seiner Konstruktion auf das Ende der Laufzeit ausgerichtet. Bei Kursrückgängen von bis zu 100 Prozent sollte der Anleger in jeden Fall sein investiertes Kapital exklusive des Ausgabeaufschlages ausbezahlt bekommen.
Kapitalschutzfonds sind in der Regel Laufzeitfonds, die dem Anleger einen Mindestrücknahmepreis bei Auflösung des Fonds zusichern. Die Kosten für den Kapitalschutz reduzieren die Teilhabe (Partizipation) an der Wertentwicklung des Aktienmarkts, in den der Fonds investiert. Diese Fonds können nur während der Zeichnungfrist erworben werden und sind dann geschlossen. Eine Rückgabe der Anteile vor Ende der Laufzeit ist häufig mit einer Rücknahmegebühr verbunden, da aufgrund der besonderen Konstruktion durch die vorzeitige Rückgabe zusätzliche Kosten im Fonds entstehen.