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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Spekulationssteuer
 
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.09.2005 17:43 - Geaendert am: 18.09.2005 17:44
Kenne mich leider noch nicht mit steuern aus!!!!!

daher bekomm ich es jetzt langsam mit der angst zu tun da ich in den letzten jahren keinen Steuerausgleich gemahct habe/machen musste da ich kein Einkommen indem sinne hatte sondern eben nur speku.gewinne?!?
aber da ich eben nun in meiner ausbildung bin werde ich wohl nächstes jahr den 1. steuerausgleich mahcen müssen und muss eben meine gewinne angeben und nun weis ich eben nicht wieviel???

Bin gerade auf dem stand das ich eben über der freigrenze drüber bin (512 euro) und keine ahnung habe wie mein "grenzsteuersatz" aussieht da der ja bestimmt wie hoch die steuer ausfällt, oder???
Bin sicher mir kann einer von euch helfen???

- -- - --

Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren.(zitat Kostolany)

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.09.2005 19:44
1. Eine Spekulationssteuer gibt es nicht. Auf private Veräußerungsgewinne zahlt man grundsätzlich Einkommensteuer.
2. Ein Azubi hat als Grenzsteuersatz den Einstiegsteuersatz.
3. Die privaten Veräußerungsgewinne mit Aktien werden halbiert.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.09.2005 20:13
Auf Spekulationsgewinne entfallende Einkommensteuer ist nur dann zu zahlen, sofern zwischen Kauf- und Verkaufszeitpunkt des Wertpapiers weniger als 12 Monate liegen. Handelt es sich hingegen um Finanzinnovationen (z.B. Kursdifferenzpapieren, Garantiezertifikate, Aktienanleihen), so ist der Gewinn unabhängig von der Haltedauer mit 30% ZASt zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag zu versteuern.

Schönen Gruß
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.09.2005 20:49
jaja das mit den 12 monaten war mir schon klar, nur das trifft nicht ein (hatte alle maximal 4 monate)

Nur wieviel zahle ich denn jetzt konkret!!

Das mein grenzsteuersatz der einstiegssteuersatz ist hilft mir zwar weiter aber was heisst das konkret wie hoch ist einstiegssteuersatz
und zu3. da sprichst du wohl vom Halbeinkünfteverfahren konkret: ich muss nur die hälfte meiner gewinne versteuern kann aber auch nur die hälfte meiner verluste anrechnen!!

Also was zahl ich nun konkret wenn ich 2000€ verdient hätte,
ändert sich was wenn ich 10.000€ verdient hätte???
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.09.2005 20:51
waren alles Aktien oder OS also keine Zertis oder Anleihen, ausserdem könnte ich diese gewinne ja auch bis 1421€ frei kassieren und würde keine Kapitalertragssteuer(Zinsabschlagssteuer) bezahlen...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2005 11:48
Die Spekulationsgewinne,die Du innerhalb der Jahresfrist gemacht hast ,(ich lass jetzt mal die 512 Euro raus...das kennste ja schon!!)

zählen nach §23 EKstG (Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften)..und sind somit eine Einkunftsart die in den Gesamtbetarg der Einkünfte einfliessen...

somit ist deine Aussage,ob es einen Unterschied macht,ob du 2000 oder 10.000 Euro Gewinn gemacht hast...leider schon beantowrtet!!....ja...leider!!!

D e n n Du erhöhst dir deine Einkünfte....und somit die Grundlage auf der Dein persönlicher Steuersatz gerechnet wird.....je höher die Einkünfte...desdo höher der Prozentsatz...ist leider so...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2005 13:37 - Geaendert am: 19.09.2005 13:39
Unmittelbar nach dem Grundfreibetrag setzt die Besteuerung mit einem anfänglichen Steuersatz von 15 % ein (Eingangsteuersatz).


EStG § 32a Einkommensteuertarif

(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1. bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag): 0;2. von 7.665 Euro bis 12.739 Euro: (793,10 x y + 1.600) x y;3. von 12.740 Euro bis 52.151 Euro: (265,78 x z + 2.405) x z + 1.016;4. von 52.152 Euro an: 0,45 x x - 8.845.
<3>"y" ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <4>"z" ist ein Zehntausendstel des 12.739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <5>"x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2005 18:00
Eventuelle Verluste sind nur mit entsprechenden Kursgewinnen aus der selben Einkunftsart verrechenbar (=sost. Einkünfte / eink. aus prv. Veräußerungsgeschäften --> ausschließlich horizontale Verrechnung).
Hingegen bei den Finanzinnovationen mit jeder Einkunftsart (horizonale und vertikale Verrechnung).

Schönen Gruß
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2005 20:45
@ Cupra:

> (...) so ist der Gewinn unabhängig von der Haltedauer
> mit 30% ZASt zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag zu versteuern.

ZASt ist eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuerschuld, damit wird nie "versteuert".

Gruß
Julien
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.09.2005 19:58
ok das hilft schonmal habe erst im september mit der ausabildung angefangen deshalb denke ich das ich nicht über die erste grenze kommen sollte höchstens einer meiner depotperlen vervielfacht sich noch ;-)
aber das würde doch bedeuten das ich z.b. bei 2000€ gewinn 1000€ versteuern muss mit 15% was bedeutet das ich 150 euro dem staat nächstes jahr zahlen müsste bei 2000€ gewinn oder hab ich da falsch gerechnet????

Vielen Dank für eure antworten!!!

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