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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Bezugsverhältnis |
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Verfasst am: 17.11.2002 15:02 |
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Hallöle,
hab jetzt zwei Quellen, die das Bezugsverhältnis verschieden definieren.
Grill- BV 1:2 (S.307)
Für eine Akie brauch ich zwei Optscheine
Kompaktwissen- 2:1
Für zwei Optscheine bekomme ich eine Aktie
Unser Lehrer hat uns das gar nicht erst beigebracht. Da gibt es doch bestimmt ne offizielle Version, ob zuerst die Scheine oder die Aktien genannt werden.
Dank euch schon mal für ne Antwort!
Lieber Gruß,
Anja |
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Verfasst am: 17.11.2002 16:00 |
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Hi, also das sieht so aus bei Optionsanleihen steht doch den Aktionären ein Bezugsrecht auf diese Optionsanleihe zu.
D.h. z B. für 20 Aktien bekommt man eine Optionsanleihe Nennwert 1000 EUR.
Optionsanleihe(bestehend aus Anleihe und Optionsschein) Mit dem beigefügten Optionschein bezieht man dann bspw. jungen Aktien z.B. für 2 Optionsscheine erhält man eine junge Aktie.
Optionsanleihen werden emittiert,damit sich die AG zusätzliches Eigenkapital beschaffen kann, (bedingte Kapitalerhöhung)
ABER: Nur soviel inwieweit von dem Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird.
Gruß Littlemouse |
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Verfasst am: 17.11.2002 18:24 |
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Hi,
sorry, aber ich habe nicht nach Optionsanleihen, sondern nach Optionsscheinen gefragt. Mal davon abgesehen, dass ich bei der Optanleihe nicht das Recht zum Bezug der Anleihe, sonder ein Recht zum Bezug der zugrunde liegenden Aktie habe!
Bin also über weitere Antworten dankbar.
Aus den unterschiedlichen Formulierungen ergeben sich nämlich auch zwei unterschiedliche Formeln zur Berechnung des Hebels, so dass ne Einigung echt schön wäre!
Gruß,
Anja |
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Verfasst am: 17.11.2002 18:30 |
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Die Aktionäre(Altaktionäre) haben aber ein Bezugsrecht auf die Anleihen, da sie die Möglichkeit erhalten sollen ihren Anteil am Grundkapital zu erhalten.Es wäre ja sonst unfair.Ihre Stimmrechte in der Hv würden geringer werden.
Und es heißt 2 Optionscheine für 1 Aktie.Ganz sicher. |
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Verfasst am: 17.11.2002 18:30 |
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Das Bezugsverhältnis (Ratio) gibt an, wie viele Warrants benötigt werden, um eine Einheit des Basiswerts zu beziehen.
Ein Bezugsverhältnis von 1:100 bedeutet, dass 100 Warrants für einen ganzen Basiswert, z.B. eine Aktie, nötig sind. Da mit einem Warrant in der Regel nur ein Bruchteil eines Basiswertes bezogen werden kann, wird oft nur der Nenner (z.B. 100) angegeben.
Weitere Informationen unter:
http://www.optionsscheine.de/home/akademie.asp?akademie_id=84&i=2 |
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