Vor dem offenen Fall Optionsanleihe fürchten sich schon Generationen von Azubis. Eigentlich darf laut Prüfungskatalog diese Anleihe nicht mehr abgefragt werden. Übrig geblieben sind die Genusscheine und die Wandelschuldverschreibung.
Nicht immer kann man sich aber auf den Katalog verlassen, denn in der Sommerprüfung befand sich eine programmierte Aufgabe zur Optionsanleihe?!
Ich glaube ja auch im offenen Teil der Prüfung nicht an einen Fall zur Wandelschuldverschreibung. Dazu spielt sie in der Praxis eine zu kleine Rolle. Vielleicht reicht es zu einer programmierten Frage. Aber bitte, diese Aussagen sind ohne Gewähr.
Wer sicher gehen will, der sollte sich die Wandelschuldverschreibung der Lufhansa einmal ansehen.
Viel Glück in der Vorbereitung und ein goldenes Händchen bei der Abgenzung.Heinz Rotermund
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