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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Wertpapiere |
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Verfasst am: 22.10.2005 12:16 |
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Warum müssen nicht realisierte Kursverluste erfolgswirksam in der GuV erfasst werden?
Kann mir das jemand mal ausführlich erklären? |
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Verfasst am: 22.10.2005 12:24 |
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Weil es so im HGB steht! ;) (ausführlicher muss es nicht sein)
Das strenge Niederstwertprinzip, wonach nicht realisierte Kursverluste abgeschrieben werden, gilt allerdings nicht für das Anlagebuch einer Bank (die langfristigen Anlagen), hier kann abgeschrieben werden, muss aber nicht. |
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Verfasst am: 22.10.2005 16:13 |
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Gemäß HGB muss der deutsche Kaufmann vorsichtig sein. Deshalb muss er drohende Verluste abschreiben, wenn der Preis des Umlaufvermögens am Bilanzstichtag niedriger ist als der Anschaffungspreis . |
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