wandelschuldverschreibungen |
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 10:13 |
|
|
guten morgen an alle...die heute an einem feiertag arbeiten müssen...
ich hab da mal ne frage
kann mir jemand die sache mit den wandelschuldverschreibungen erklären?
ich hab dieses jahr neu angefangen und hatte noch keine berufschule und solche komplexen dinge sind oft schwer zu verstehen v.a weil man viele fachwörter zwar kennt es aber schwer fällt sie in den zusammenhang zu bringen...
oki doki...ich hoff mal ihr helft mir und schon ma danke im vorraus an alle die sich die mühe machen... |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 10:37 |
|
|
Schau mal hier in den Wissenspool.
Da ist es erklärt. :-)
Aber warum musst du das wissen?
Das kommt erst im vierten Berufsschulblock in BWL. |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 10:44 |
|
|
Also ich würde mir im 1. Lehrjahr eher mal die Themen zu Kontoführung und Zahlungsverkehr anschauen undf ncihtgleich mit Wertpapieren anfangen, die kommen dann im 2. Lehrjahr! |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 10:48 |
|
|
naja ich bin beim privat kunden betreuer und mach da gerade was über festverzinste wertpapiere...und es bringt ja nix alles so auswendig zu lernen wenn man gar nich weiß was dahinter steckt...
ist voll komisch ohne irgendwelche schulischen hintergründe in der bank zu arbeiten man muss sich voll viel selber erschließen und naja ich fühl mich ganz schön ins kalte wasser geworfen...ist aber auch nix schlechtes ... aber gut jede sachen hat vor und nachteile ;-)
was machst du so?
ach ja und schule geht bei mir am 9.1.06 los...*****GABBA GABBA HEY!!! ***** |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 11:07 |
|
|
Wandeln heißt tauschen.
Eine Wandelanleihe kann man in Aktien des Herausgebers tauschen. |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 11:11 |
|
|
@ hermann
dankeschön ;-) |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 11:40 |
|
|
Bei einer Wandelschuldverschreibung ist der Kunde zuerst einmal Gläübiger des Unternehmens, weil er dem Unternehmen ja Fremdkapital zur Verfügung gestellt hat, indem er die Anleihe gekauft hat.
Während der Laufzeit entscheidet das Unternehmen jetzt, das die Anleihe in z.B. Aktien der Gesellschaft getauscht werden kann.
Der Anleger kann jetzt entscheiden, ob er tauschen will oder nicht.
Wieviele Aktien er für 1000€ seiner Anleihe bekommt, entscheidet das Bezugsrecht.
Sagen wir mal, er bekommt für 1000€ Anleihe 2 Aktien.
Meistens muss er dann noch einen Aufschlag zahlen, um die Aktien zu erhalten.
Ob der Kunde seine Anleihe in Aktien tauscht, ist meistens vom Aktienkusr abhängig.
Wenn der Kunde jetzt wandelt, ist er kein Gläubiger des Unternehmens mehr, sondern Teilhaber an der AG.
Das Fremdkapital hat sich in Eigenkapital der Gesellschaft gewandelt.
Wandelt der Kunde nicht, wird die Anleihe am Fälligkeitstag ganz normal zu pari zurückgezahlt.
So, ich glaube, das war erstmal das wichtigste :-))) |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 12:17 |
|
|
Das Verhältnis zu dem getauscht wird nennt man Wandlungsverhältnis, nicht Bezugsverhältnis. Das Bezugsverhältnis gibt an, wieviel Nennwert alte Aktien benötigt werden um x € nom. Wandel zu beziehen. |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 12:20 |
|
|
Oh Dankeschön :-)
Im Eifer des Gefechts nicht drüber nachgedacht!!!!
Aber ändert ja nix an der Tatsache :-) |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 12:27 |
|
|
Gern, dafür ist das Forum doch da.
Noch was, die Hauptversammlung beschließt, ob eine neue Wandelanleihe emmitiert wird, somit steht die Kapitalerhöhung schon zu Beginn fest und wird nicht während der Lfzt. durch die AG bestimmt. |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 12:33 |
|
|
Klaro Klaro :-)
Habs nur so kurz und knapp und einfach erklärt, weil die Azubine, die die Frage gestellt hat im 1. Lehrjahr ist und nur wissen wollte, was man darunter versteht.
Aber ansonsten hast du recht, keine Frage!!!! :-) |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 12:40 |
|
|
Wie die Vorredner schon gesagt haben, im 1. Jahr sollte man sich mit Zahlungsverkehr etc. beschäftigen und nicht mit WP Geschäft, wenn man versucht das einfach zu erklären kann man nur die Hälfte rüberbringen weil die Details (die auch wichtig sind) zu sehr in die Tiefe gehen würden. |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 12:41 |
|
|
Du sprichst mir aus der Seele :-)
Ich hoffe, es ist mir trotzdem gelungen, es einigermaßen verständlich zu machen!
:-) |
|
|
|
Verfasst am: 31.10.2005 13:06 - Geaendert am: 31.10.2005 13:12 |
|
|
Gesetzlicher Feiertag ist heute nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Morgen am 1.11. ist gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, in Gebieten mit überwiegend katholischer Bevölkerung in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. |
|
|
|