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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Ausschluß des Bezugsrechts
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2005 15:07
1. Darf das Bezugsrecht für Altaktionäre ausgeschlossen werden?
2. Fall ja, wo ist das genau gesetzlich geregelt?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.11.2005 15:09
zu 1.) & 2.)

K E I N E A H N U N G ! ! ! ! ! ! ! !

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Alle Rechtschreibfehler sind beabsichtigt & dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

HLB427@Web.de

Flash
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.11.2005 15:15
Ja das Bezugsrecht darf ausgeschlossen werden, die HV beschließt dies mit einer 3/4 Mehrheit.

Sinn des Ausschlusses von BR ist zum Beispiel die Möglichkeit zur Herausgabe von Belegschaftsaktien...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2005 17:08
Richtig!

AktG § 186 Bezugsrecht
(3) Das Bezugsrecht kann ganz oder zum Teil nur im Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals ausgeschlossen werden. In diesem Fall bedarf der Beschluß neben den in Gesetz oder Satzung für die Kapitalerhöhung aufgestellten Erfordernissen einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aktg/__186.html
 

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