Eigene WP-Anlage vs. Compliance |
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Verfasst am: 19.11.2005 19:05 |
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Tach,
gibt es irgendwelche speziellen Auflagen für Bankangestellte, die selbstständig Wp-Anlagen tätigen (in meinem Fall OS)?
Von den "allgemeinen" Auflagen wie Insidergeschäfte abgesehen? |
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Verfasst am: 27.11.2005 00:16 |
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*push*
Niemand ne Antwort parat? |
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Verfasst am: 27.11.2005 05:47 |
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Moin,
eig solltet ihr rechtzeitig eine meldung von dem, für compliance zuständigen mitarbeiter eurer bank bekommen, wenn es bestimmte papiere gibt, mit denen ihr nicht handeln dürft!
MfG |
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Verfasst am: 28.11.2005 00:22 |
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Ich handle ja nicht über meine Bank. |
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Verfasst am: 28.11.2005 09:40 |
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@fxbasic
das sagen sie alle *G* |
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Verfasst am: 28.11.2005 10:45 |
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naja, du sprichst es selbst ja schon an: wenn du insiderwissen haben solltest, dann lass lieber die finger davon, denn da verbrennst du dich sehr schnell.
aber ansonsten sind deiner kauflust keine grenzen gesetzt (außer natürlich deinem kontostand).
banker sind ja auch nur menschen *g* |
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Verfasst am: 16.12.2005 11:22 |
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handle doch einfach über ne andere bank...... mit insiderwissen ist das halt so ne sache.....
Wo kein kläger da kein richter..aber musst selber wissen
aber kannst dich ja bei interesse mal per PM melden falls es sowas hier gibt...Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren.(zitat Kostolany) |
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Verfasst am: 19.12.2005 09:37 |
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generell musst du jede anlage (außer altersvorsorge produkte) in der compliance melden .. jeweils kauf und verkauf beleg .. deine firma meldet am ende des jahres alle geschäfte an die bafin .. |
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Verfasst am: 19.12.2005 09:54 |
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so ein schmarn mit der bafin da wird nix gemeldet man darf nur kein insider wissen anwenden denn das wird teuer aber sonst viel spaß beim spekulieren bitte selber so ein Spekulant!!! |
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Verfasst am: 21.12.2005 13:17 |
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die oder der compliancebeauftragte meldet am ende des jahres alle aktivitäten der mitarbeiter an die bafin.. das ist bei jeder KAG so .. bei banken sicherlich auch .. |
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Verfasst am: 21.12.2005 13:40 |
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Na da hätte die Bafin viel zu tun...., es werden keine MA-Geschäfte gemeldet.
Aber MA-Geschäfte werden aufgezeichnet und kontrolliert auf:
- Insiderwissen (soweit möglich)
- Geschäfte vor- oder mit Kunden getätigt (bei großen Orders zB.)
- Geschäfte gegen Kundenbestand getätigt
- wirden interne Regeln eingehalten (zB Intraday-Handelsverbot, wenn es eines gibt)
Das alles ist verboten, auch über Depots bei anderen KI, also, nicht erwischen lassen :;-))_______________________
Wir mögen die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das Gleiche denken wie wir. |
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