Wann + 2 Banktage, - 1 Werktag ??? |
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Verfasst am: 20.11.2005 22:01 |
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Hallo,
die letzten Tage machte ich 6 AP durch, bei jeder kam eine Stückzinsberechnung dran.
Ohne jetzt nochmal nachzuschauen, bin ich mir fast sicher, dass ich NIE o.g. Formel zur Berechnung der Stückzinsen anwandte, dennoch habe ich das richtige Ergebnis immer rausbekommen.
vielleicht bloß ein Zufall oder es handelte sich um größere Beträge, so dass ich den Unterschied nicht merkte ... aber ist ja auch egal.
Meine Frage:
1. Stückzinsen IMMER bei festverzinslichen Anleihen und Floatern oder nur bei Bundeswertpapieren?
2. in der Schule war immer die Rede von "plus 2 Bankarbeitstagen" was aber nicht das gleiche ist wie "plus 2 Börsengeschäftstage"
3. Frage schließt sich Frage 2 gleich an: bei der Fragestellung ist immer angegeben ob ein Bank- bzw. Börsenfeiertag (je nachdem wie ihr antwortet werdet ...) gegeben ist oder? ich denke mal ja ....
off topic: Wann haben die Deutschen Börsenplätze und Xetra geschlossen? Weltweit gibt es doch bloß zwei Börsenfeiertag (25.12. und welcher?)
danke!!!! |
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Verfasst am: 20.11.2005 22:05 |
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Also ich hab es wie folgt gelernt:
Kaufdatum +2 Börsentage =Schlusstage / Handelsvalute
-1 Werkttag = Stückzinsvaluta.
Ergebnis ist dann die Zinsvaluta
Die Börse hat am 1.5 geschlossen. |
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Verfasst am: 20.11.2005 23:03 |
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Kaufdatum = Schlusstag = Ausführungstag +2 Börsentage = Erfüllungstag = Geldvaluta
Erfüllungstag -1 Kalendertag = Stückzinsvaluta. |
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Verfasst am: 20.11.2005 23:34 |
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könnt ihr auf Punkt 2 noch eingehen bitte |
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Verfasst am: 21.11.2005 09:09 |
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also mit dem plus 2 minus 1 hab ich auch so gelernt.
bankarbeitstage sind mo-fr.
die börse hat doch auch nur mo-fr auf.
also ich hatte hier auchn bsp:
handelstag: do 6.5.
+2 börsentag
=erfüllungsvaluta mo 10.5.
-1kalendertag
=zinsvaluta so 9.5. |
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Verfasst am: 21.11.2005 11:52 |
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@little ...
ist scho klar ... bloß war mein Problem die Vorgehensweise, wenn ein Börsentag im Spiel ist, der aber kein Banktag ist - gibts ja zur Genüge ... |
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Verfasst am: 21.11.2005 12:13 |
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Grundlage für die Stückzinsberechnung sind die Bedingungen der Börse. Deshalb gilt
Ausführungstag + 2 Börsentage = Erfüllungstag. |
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Verfasst am: 21.11.2005 12:35 |
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Ich denke aber so was Gemeines kommt nicht dran.
Die schieben da i. d. R. nur eine Wochenende zwischen. |
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Verfasst am: 21.11.2005 12:53 |
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Feiertage: 31.12., 1. mai und 3. oktober...glaub ich :) vielleicht wars auch der 1.1. also neujahr.... :) |
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Verfasst am: 21.11.2005 17:49 |
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@Hermann:
was war am 25. bzw. 28.?
an welchen Mo-Freitagen ist die Börsen geschlossen?
25.12. und 1.1? das sind doch in Deutschland die einzigen Börsenfeiertagen - weltweit auch oder? |
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