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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Wie hoch ist der Dividendeneingang?
 
Gliss
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.11.2005 14:03
Ein Kunde (verheiratet, 2 Kinder) erwartet nächste Woche einen Dividendeneingang von 0,58 € je BMW Aktie (der Kunde hat davon 500 Stk. im Bestand).

Berechnen Sie für den Kunden die Kontogutschrift (Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft), die voraus geleisteten Steuern und den steuerpflichtigen Ertrag im Privatvermögen!

Kann mir jemand eine Lösung dazu geben?

Vielen Dank schon mal!
Suger84
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.11.2005 15:24
500 Aktien * 0,58 € = 290 € Dividende
- 20 % Kest 58 €
- 5,5 % Soli 3,19 €

Gutschrift 228,81 €
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.11.2005 15:55
im voraus geleistet steuern: 61,19 EUR

zu versteuernder Ertrag: 290 : 2 = 145 EUR
Gliss
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.11.2005 16:00
@janka1502: Wie kommst du darauf? kannst du mir den Rechenweg aufzeigen/aufschreiben?

Wäre perfekt!

Danke
Suger84
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.11.2005 16:08
Das ist nicht dein Ernst !!!

Kest + Soli = im vorraus gezahlte Steuern!!!!

zu versteuerendes Einkommen = 290 : 2, da Halbeinkünfteverfahren!!!!!!!!!!!
Gliss
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.11.2005 16:13
aber das Halbeinkünfteverfahren wird doch nur angewandt wenn der Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist, oder bin ich da falsch informiert worden?
Suger84
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.11.2005 16:21
trotzdem sind die Erträge nur zur Hälfte steuerpflichtig
S-Marius
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2005 16:24
Entschuldigt das Einmischen, mir war aber gerade langweilig, deswegen hier die Antwort:

Das Halbeinkünfteverfahren ist allgemein bei der Besteuerung von Dividenden das gültige Regularium!
Wie auch die Zinsertragssteuer ist die Kaspitalertragssteuer auch nur eine Vorauszahlung auf die Steuer!
Das ist dann quais sie Sicht des Finanzamtes und nicht die (wie oben) der Bank!
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2005 17:03
Das Halbeinkünfteverfahren bezieht sich auch nur auf die Einkommensteuererklärung. Reicht der FA für die volle Dividendenzahlung aus wird keine Abführung an das Finanzamt vorgenommen.

Werden KESt und SolZ auf die VOLLE Dividendenzahlung wg. nicht ausreichenden/vorhandenem FA bzw. NV-Bescheinigung abgeführt (wie in dem Beispiel) so ist dies eine auf die zu zahlende EKSt anzurechnende Vorauszahlung. Das KI interessiert nicht die Halbeinkünft, nur die Höhe der zufließenden Erträge.

Schönen Gruß
 

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