Kündigung eines Arbeitsverhältnisses |
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Verfasst am: 28.08.2006 18:25 |
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Wenn wir den letzten Beschäftigungstag benennen sollen und wir durch die ganzen Manteltarifvertraglichen Regelungen auf den 31.12.0000 kommen, müsste es dann nicht , wenn vorher gesagt wird , dass es sich um eine Bankmitarbeiterin handelt, den 30.12.0000 nehmen ?
Der 31.12 müsste doch bei allen Banken Als Bankfeiertag gelten oder? |
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Verfasst am: 30.08.2006 16:45 |
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Hm keine der sicht wagt, eine Antwort zu geben ? :-) |
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Verfasst am: 31.08.2006 07:47 |
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Guten Morgen,
ich denke es müsste trotzdem der 31. sein, da im Tarafvertrag glaube ich steht zum 15. oder zum Monatsende und Monatsende ist der 31.
Wenn Du zum 15. kündigenwolltest und da wäre zufällig mal ein Feiertag kündigst Du ja auch nicht zum 14.
Außerdem wirst Du ja für 31. auch noch weiterbezahlt.
So würde ich das ganze sehen :-)
Gruß Peppi |
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Verfasst am: 31.08.2006 09:11 |
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seh ich so wie peppi. |
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Verfasst am: 31.08.2006 09:44 |
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ABER:
§130 BGB:
"...Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht..."
Und sie geht ihm zu, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und er unter regelmäßigen Umständen davon Kenntnis nehmen kann.
Da aber keine Bank am 31.12. geöffnet hat und somit da auch keiner anwesend ist, ist meiner Meinung nach der 30.12. der letzte Tag. |
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Verfasst am: 31.08.2006 09:50 |
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@deep-blue: bei deinem Zitat geht es darum wann ihm die Willenserklärung zugeht, die Willenserklärung(Kündigung) geht ihm, da ja fristgerecht gekündigt werden muss schon viel früher zu....es heisst ja : ,,Fristgerecht kündigen wir ihr Arbeitsverhältnis zum...‘‘
Im restichen würde ich mich Pepp(s)i anschliessen |
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Verfasst am: 31.08.2006 11:30 |
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Kann deine Aussage nicht wirklich nachvollziehen.
Wenn die Frage lauten würde:
Frau X will zum 31.01.2007 aufhören, hat 4 Wochen Kündigungsfrist und arbeitet in einer Bank, dann müsste sie am 30.12.2006 ihrem AG ihre Kündigung in die Hand drücken. So meinte ich das. |
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Verfasst am: 31.08.2006 12:13 |
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Sry ist jetzt en bissl schwer zu erklären, aber Kern aussage meiner Aussage ist das ich mich Peppi anschliesse...Kündigung zum Ende des Monats = Kündigung zum Ende des Monats... |
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Verfasst am: 31.08.2006 13:26 - Geaendert am: 31.08.2006 13:27 |
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@deepblue
djb versucht dir zu erklären, dass du grad von nem anderen zeitpunkt redest als um den es geht.
es geht um den tag, zu dem man kündigt, also sozusagen den letzten tag der betriebszugehörigkeit.
du hingegen redest von dem tag, an dem der AG die kündigung bekommt.
das sind aber 2 verschiedene paar schuhe. |
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Verfasst am: 31.08.2006 13:35 |
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Habe ich wohl wieder zu kompliziert gedacht. Ist doch klar, dass Kündigung zum Monatsende auch der Monatsende is. Wasn das für ne Frage? Logisch, dass es dann der 31. ist und wenn da nicht gearbeitet wird spielt das doch keine Rolle. |
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Verfasst am: 31.08.2006 14:54 |
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Dann is ja alles jut |
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Verfasst am: 02.09.2006 18:35 |
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Jau stimmt. Dann ist wohl immer der 31.12 richtig, obwohl wir da nicht arbeiten. Ich werde es mir merken :-) |
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Verfasst am: 03.09.2006 18:55 |
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Im BGB sind die Kündigungsfristen im § 622 geregelt;
vgl. http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Hiernach kann ein Arbeitnehmer kündigen mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (!);
d.h. in einem Dezember wäre dies der 31.12.
Nach Abs. 4 können abweichende Regelungen durch Tarifvertrag vereinbart werden. |
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Verfasst am: 04.09.2006 14:53 |
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Kündigungsdatum ist immer der 15. oder der 28. eines Monats.
lg |
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Verfasst am: 04.09.2006 15:04 |
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"Kündigungsdatum ist immer der 15. oder der 28. eines Monats."
Tolle Behauptung...Quelle?!? |
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Verfasst am: 04.09.2006 16:32 |
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also meines wissens nach ist es der 15 oder das ende des monats, also sprich wie in diesem falle der 31.12.XXXX.
außerdem bin ich mir nicht sicher, ob der 31.12 ein bankfeiertag ist, weil zb bei uns im hause auch dort (jedoch nur interne abteilungen) gearbeitet wird.
greetz
ich |
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Verfasst am: 05.09.2006 13:32 |
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zum 15. oder zum 28. eines monats muss die kündigung eingereicht werden. bei einer ordentlichen kündigung. ab dann zählen die 4 wochen kündigungsfrist.
Quelle: Berufsschule BWL |
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Verfasst am: 10.10.2006 21:18 |
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Also um die Frage die oben steht zu beantworten.
Auch auf Feiertagen kann gekündigt werden.
Ob für uns Banker der 31. ein Feiertag ist oder nicht ist völlig uninteressant.
Wenn der 31. ein Feiertag ist kann sich der AN freuen, einen bezahlten Urlaubstag mehr. *g*. |
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Verfasst am: 10.10.2006 21:22 |
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Also um auch mal auf den 28. sprechen zu kommen,
Sorry möchte dir echt nicht zu nahe treten,
aber der 28. ist absoluter Blödsin.
Was wichtig ist, ist zu beachten, das vier Wochen 28. Tage hat und nicht ein Monat ist !!!!
Kündigungen sind nur zum 15. o. zum Ende des Monats gültig.
Das ist Fakt und daran kann man sich auch gerne die Zähne zerbeißen aber es ist einfach so.
vondaher kann ich nur empfehlen es einfach so hinzunehemen. |
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Verfasst am: 11.10.2006 13:12 |
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Saturna hat in der BS Mist erzählt bekommen oder nicht gescheit aufgepasst.
Außer sie meint vielleicht den Februar. Da wäre der 28. meistens richtig... Aber grundsätzlich ist es ende des Monats und das ist der letzte Tag.. Egal was für ein Wochentag etc |
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