Kindergeld????? |
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Verfasst am: 04.07.2005 20:08 |
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Hallo!
Seit Anfang dieses Jahres ist nun das Gesetz durch, dass man die Sozialversicherungsbeiträge geltend machen kann und unter Umständen doch noch Kindergeld erhält!
Wisst ihr was man da so alles abziehen kann vom Brutto und wo die Freigrenze liegt?
Weiß nur noch das man pro Berufsschultag 6 EUR ansetzen kann.
Kann man den AN-Pauschbetrag auch absetzen (derzeit 920 EUR)
Bitte um Hilfe! |
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Verfasst am: 04.07.2005 20:42 |
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Wie gesagt, rechne mal die ganze Sozialversicherung runter. Das lohnt sich schon. |
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Verfasst am: 04.07.2005 21:50 |
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Da ist kein Gesetz durch, sondern es gibt ein einzelnes Urteil, dass auch noch nicht von allen Familienkassen umgesetzt wird. Für Einzelheiten siehe den Thread, auf den schnippi05 dankenswerterweise schon gelinkt hat (das Forum hat übrigens auch eine gute Suchfunktion).
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 05.07.2005 09:03 |
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Mein Antrag für 2004 auf Nachzahlung wurd abgelehnt, weil meine Eltern ihre Steuererklärung für 2004 schon abgegeben haben. Wer ehrlich und korrekt ist hat also wie immer den Nachteil. Sie können aber evtl. dagegen klagen, mal sehen was die Gewerkschaft da machen kann... |
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Verfasst am: 05.07.2005 09:35 - Geaendert am: 05.07.2005 09:36 |
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@ Violet85:
Die Steuererklärung Deiner Eltern kann nur dann Einfluss auf das Kindergeld haben, wenn diese einen Kinderfreibetrag geltend gemacht haben oder das versucht haben, weil es günsttiger gewesen wäre. Entweder Deine Eltern haben den berücksichtigt bekommen, dann steht Ihnen in der Tat kein Kindergeld zu, weil die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags für sie günstiger war (wird von Amtswegen verglichen). Sie haben also noch mehr Geld als das Kindergeld bekommen, kein Grund sich zu beschweren. Oder aber dadurch gibt es einen ablehnenden und mittlerweile rechtskräftigen Bescheid (siehe Thread, auf den oben gelinkt wird).
Was zum Himmel soll bitte eine Gewerkschaft damit zu tun haben. Was die da machen kann? Kann ich Dir sagen: Von allgemeiner Rechtsberatung abgesehen NICHTS:
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 05.07.2005 09:39 |
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Sie haben nicht mehr Geld bekommen, dann würden sie sich bestimmt nicht beschweren.
Genau, Rechtberatung, die Gewerkschaft kann dir sagen inwieweit du im Recht bist. Und geht für dich vor Gericht. Auf ihre Kosten. |
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Verfasst am: 05.07.2005 09:48 |
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wir mussten das kindergeld für mich doch nicht zurückzahlen. der bescheid kam aber genau an dem tag an dem wir es zahlen mussten, weshalb mein vater schon aktien verkauft hat um das geld frei zu machen. die sind jetzt auchnoch um 2 euro gestiegen. naja! pech gehabt! immerhin können wir das geld behalten! -----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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Verfasst am: 05.07.2005 09:53 - Geaendert am: 05.07.2005 16:00 |
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Das mit vor Gericht ziehen hat dann aber nichts mit Gewerkschaften an sich zu tun, sondern höchstens mit einer von denen vermittelten Rechtsschutzversicherung.
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz für Gerichtsverfahren bezieht sich auf Verfahren im Zusammenhang mit beruflicher oder gewerkschaftlicher Tätigkeit. Damit hat der Kindergeldanspruch Deiner Eltern wohl kaum was zu tun. Außerdem werden nur Gerichtsverfahren unterstützt, die hinreichend Aussicht auf Erfolg haben. Aber nimm erstmal die Rechtsberatung in Anspruch, die kennen sich ja aus.
Den Rechtsschutz müssen übrigens Deine Eltern haben, denn die sind anspruchsberechtigt.
Mit welcher Begründung (Rechtsnorm) wurde der Antrag den abgelehnt? Ein anderer einfach nur gestellter Antrag ist ja nicht hinreichend.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 05.07.2005 13:25 |
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Bei mienm Kindergeld gab es keine Probleme! man darf nicht zu viel verdienen! Muss den Vertrag und einen Vordruck, der vom Arbeitgebeer ausgefüllt und unterschrieben werden muss an die Familienkasse schicken und dann bekommen die Eltern auch weiterhin Kindergeld, obwohl man ein eigenes Einkommen hat! - JEDER FÄNGT MAL KLEIN UND DUMM AN - Doch man kann das ändern: Fragen kostet nichts! |
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Verfasst am: 05.07.2005 15:28 |
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Im 1.Lehrjahr liegt man auch noch unter der Grenze....
deswegen gab es bei dir keine Probleme... |
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Verfasst am: 05.07.2005 18:49 |
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Hat jemand ne Ahnung wo die Freibetragsgrenze liegt? - JEDER FÄNGT MAL KLEIN UND DUMM AN - Doch man kann das ändern: Fragen kostet nichts! |
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Verfasst am: 05.07.2005 18:55 |
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@stoeffchen schau mal auf den Link weiter oben im Thread. Meiner Meinung nach, steht es dort... |
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Verfasst am: 05.07.2005 18:58 |
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danke! Laut einer Aussage dort liegt die Freigrenze bei 7680€ im Jahr! - JEDER FÄNGT MAL KLEIN UND DUMM AN - Doch man kann das ändern: Fragen kostet nichts! |
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Verfasst am: 05.07.2005 20:37 |
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Hallo!
Also die Freigrenze liegt bei 7.680,- € , zusätzlich die 920 € Werbungspauschale.
Da ich ebenfalls versuche, jetzt in meinem 2. Lehrjahr noch Kindergeld zu bekommen, habe ich mir eine Auflistung sämtlicher meiner Gehälter und Sonderzahlungen geben lassen, wo zusätzlich auch dabeisteht, wieviel ich an Sozialversicherung usw zahle.
Maßgeblich für den Freibetrag ist nämlich der Teil ohne die SoziVer, weil ich die ja nicht ausgezahlt bekomme und sie daher nicht zu meinem Einkommen zählen dürfen ( weil es sonst gegen das Gesetz verstößt.
Das dazugehörende Urteil lautet Aktenzeichen 2 BvR167/02 und ist vom 11.Januar 2005.
Nachgelesen hab ich dies beim Bund der Steuerzahler unter www.steuerzahler.de !
Aber nun hab ich noch ne Frage: Wieso kann man für Berufschultage 6 € ansetzen?
Und noch eine: Gehe ich wegen der wechselnden GS einer Wechseltätigkeit nach (dann gäbe es nochmal extra Geld wenn ich pro Tag mehr als 8 Stunden von zu Hause weg bin)? |
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Verfasst am: 05.07.2005 21:07 |
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Eigentlich dürften wechselnde GS nicht berücksichtig werden, da man ja bei der gleichen Bank arbeitet! - JEDER FÄNGT MAL KLEIN UND DUMM AN - Doch man kann das ändern: Fragen kostet nichts! |
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Verfasst am: 05.07.2005 21:47 |
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Muss der Arbeitgeber auch ein Formular ausfüllen???
habe meinen Antrag das Formular vom AG gar nicht hinzugefügt, stattdessen meinen Ausbildungsvertrag zzgl. Lohnsteuerbescheinigung von 2004, da steht ja auch drin was ich verdient habe zzgl. was ich an sozialversicherungen gezhalt habe. |
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Verfasst am: 05.07.2005 22:16 - Geaendert am: 05.07.2005 22:36 |
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Die Berufsschule zählt zum außerbetrieblichen Teil der Berufsausbildung. Deshalb kann man die Fahrten dorthin als Dienstreise geltend machen und Verpflegungsmehraufwand ansetzen.
Bescheinigungen vom Arbeitgeber werden i.d.R. nur für eine Prognose benötigt, eben dann, wenn die Einkünfte noch nicht abschließend durch Gehaltsbescheinigungen etc. nachgewiesen werden können. Nur einige wenige Familienkassen wollen solche Bescheinigungen immer haben.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 06.07.2005 10:47 |
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Wie ist das, wenn man im 3. Ausbildungsjahr ist und angenommen im Juni die Prüfung beendet, kriegt man für dieses Jahr auch noch Kindergeld?
Man würde ja eigentlich weit aus mehr verdienen und über die Einkommensgrenze kommen.
Gibt es da ne Regelung? |
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Verfasst am: 06.07.2005 11:08 - Geaendert am: 06.07.2005 11:40 |
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Als ich in 2002 mein Kindergeld beantragt habe, kam es nur auf das in den Monaten verdiente Geld an.
Mittlerweile wollen die meisten Familienkassen aber die Jahreseinnahmen anteilig umrechnen (z.B. 7/12), um Weihnachtsgeld etc. "korrekt" zu berücksichtigen.
Dann wird es schwer.
Gruß
Julien |
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