Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 23
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Volkls
J4smin3
OlexaLeleka
setis64664
MathiasDuerr

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Frage zum Betriebsrat
 
Kathi_D
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.09.2005 15:32
Hallo zusammen,

kann mir bei dieser Frage jmd. weiterhelfen:
MUSS ein Betriebsrat gebildet werden, wenn die erforderliche Anzahl an Mitarbeitern in dem Betrieb beschäftigt ist?

Vielen Dank für eure Hilfe,
LG
Kathi
sanne_h
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.09.2005 15:36
Nee
nur wenn die mitarbeiter das wollen...

schönes wochenende..
Stornosklave2
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.09.2005 15:39
hm,...dachte so:
der unternehmer ist verpflichtet
bei einer best. Zahl einen bilden lassen zu dürfen:
auf deusch

wenn sie wollen dann ja und wenn nicht dann nicht,......

--------------------------------------------------
Wir Leben nicht um zu sterben
wir sterben um zu Leben!

PS.
Ist halt meine Meinung, ähnliche Meinungen werden nach Absprache auch aktzeptiert *g*

Opferbine
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.09.2005 16:49
Also der Unternehmer MUSS nichts, nur wenn die Mitarbeiter einen verlangen muss er.

Beste Beispiele: Aldi und Lidl haben die Mitarbeiterzahl, haben aber keinen einzigen Betriebsrat. Die Mitarbeiter wollen keinen.....*g* (oder haben keinen zu wollen)*g*
pd
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.09.2005 18:27
"Gesetzliche Regelungen: Wenn ein Betrieb i. d. R. mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer ständig beschäftigt, von denen drei wählbar sind, ist ein B. zu wählen (§ 1 BetrVG i.d.F. vom 23.12.1988 (BGBl I 1, ber. 902) m. spät. Änd.). Die Betriebsratswahl kann aber nicht erzwungen werden."

Quelle: Gabler Bank-Lexikon
Kathi_D
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.09.2005 12:26
Dankeschön!
Kathi
 

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse