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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Abteilung A oder B????? [GbR und Verein]
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Fireangel19
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.09.2002 14:11
Schliessen wir nach allen heftigen Diskussionen die Akte und hoffen das in der Prüfung nix dergleichen kommt... :-)
Fireangel19
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.09.2002 14:14
Noch was!!!!
Ein Verein (ob Wander oder Kegelclub.... ;-))
steht weder in A oder B im Handelsregister....
Sondern im VEREINSREGISTER!!!
Hoffe das können jetzt alle!!! :-)))
Wuacky
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.09.2002 15:03
ja das weiss ich aber ist doch logisch!

noch eine frage sparclubs sind aber auch nicht eingetragen im vereinsregister und laufen auch auf den namen des VEREINS!!!!!!!!!!!!!!!!
erki
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.09.2002 15:10
Ist aber kein e.V. und steht deshalb nicht im Vereinsregister.
Damit muss das Konto eigentlich auf eine natürliche Person laufen, da der Sparclub keine rechtsfähgigkeit besitzt und somit auch keine Verträge (wie einen Spar(-buch-)vertrag abschließen kann.
Wuacky
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.09.2002 15:14
ja und wieso haben die ein sparuch wenn sie so einen vertrag garnicht abschliessen können????


naja egal und

AMEN!!!!!!!!!!!
erki
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.09.2002 15:25
@ Wuacki:
Schau mal nach, entweder sind die dann eine.V. oder das Buch läuft auf ein Mittglied mit einem Zusatz.

Bei so Fällen überlege einfach immer: Ist der Verein rechtsfähig und geschäftsfähig? Wenn ja, kann er das Konto auf sich eröffnen.
Wenn nein, muß eine natürliche Person für den Verein das Konto eröffnen, welches dann aber im Namen der nat. Person geführt wird.
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.09.2002 16:14
Zum Verein ein paar klärende Worte:

1. Eingetragener Verein = Juristische Person = Eröffnung auf den Namen des Vereins = Legitimation Vereinsregisterauszug und pers. Legitimation.

2. Nicht eingetragener Verein = nicht rechtsfähig = Konto auf den Namen einer oder mehrerer Personen mit z.B. Zusatz,
aber bei größeren Vereinen auch auf den Namen des Vereins. Dann muss durch Protokoll oder Satzung die Vertretung geklärt sein. Vorteil: Der Verein kann beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung oder bei der Bank einen Freistellungsauftrag stellen.

Ich hoffe, die Info beantwortet eure Fragen.

Heinz Rotermund
HRotermund@aol.com

Wuacky
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.09.2002 16:26
ja super danke alle jetzt auf meiner seite????
herr lehrer hat es nun auch gesagt bei vereinen geht das auch auf den namen!!!!

ÄTSCVHHHHHHHHHHH
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.09.2002 16:28
Lehrer müssen ja auch ´ne Bedeutung haben!
Wuacky
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.09.2002 16:30
ja find ich auch klasse das es euch gibbet sonst würde ich schon fast dumm sterben,oder?
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2002 16:39
Wuacky es geht hier nicht darum, ob man einen Vertrag abschließen kann oder nicht, sonder es geht darum auf welchen Namen das Konto läuft und das ist alles andere als Jacke und Hose.
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2002 09:54
ich muss Wuacky rechtgeben. Man kann auf den Namen nicht.-rechtsfähiger Vereine Konten eröffnen, wenn diese ein Protokoll über die Mitgliederversammlung vorlegen, in der das beschlossen wurden und wenn der Verein jedes Jahr eine Mitgliederliste einreicht.
Bei einer BGB-Gesellschaft trägt die Kontobezeichnung die Namen aller Gesellschafter
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2002 10:29 - Geaendert am: 25.09.2002 10:34
Auch bei einer GbR kann auf den Namen dieser ein Konto eröffnet werden, wenn ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorliegt. Leider wissen das die meisten Berater nicht und bringen das auch ihren Azubis falsch bei. In der Praxis wird das immer wieder falsch gemacht, auch unser Konto wollte man nicht auf Bankazubis.de GbR eröffnen, obwohl wir es schriftlich vereinbart haben und es die Arbeitsanweisung ausdrücklich erlaubt. Das Beispiel einer ARGE wurde ja schon mal erwähnt, wo deutlich wird, dass üblicherweise auf den Namen der GbR (hier im Besonderen einer ARGE) ein Konto eröffnet werden kann. Seit einem BGH-Urteil von 2001 besitzt die GbR übrigens Rechts- und Parteifähigkeit sofern sie nach aussen hin am Rechtsverkehr teilnimmt:

http://www.dnoti.de/topact/top0157.htm

http://www.gruendungskatalog.de/7/183/192/
Wuacky
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.09.2002 10:33
hallo!

danke war also doch richtig war ein hin und her und so richtig kannst man es ja auch nirgendwo nachlesen

Aber wuacky ist ja ziemlich überheblich bei solchen diskussionen........


LG wuacky
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2002 10:48
Eine BGB als nicht-rechtsfähige Personengesellschaft soll rechts- und geschäfstfähig sein? Jetzt muss ich erst mal schlucken. Mein Weltbild ist völlig durcheinander
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2002 10:54
Hallo Merton,

dann schau dir mal die drei o.g. Links an. Es gibt bei dieser Frage immer noch Rechtsunsicherheit, aber seit Januar 2001 sieht die GbR-Welt ein wenig anders aus ;-) BGH sei Dank.
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2002 10:57
und wieso sagt mir das keiner von den Lehrern grrr. *sauer bin*
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