Kindergeld????? |
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Verfasst am: 20.07.2005 13:51 |
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Die grenze liegt bei 7680€ im Jahr. |
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Verfasst am: 09.08.2005 11:51 |
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danke Angel20, ich versuche es mal nachzurechnen. >Damit das Mögliche entsteht, muss immer das Unmögliche versucht werde..< Hermann Hesse |
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Verfasst am: 09.08.2005 12:27 |
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Geh lieber zur Personalabteilung und lass das von denen rechnen. Der ‘alte‘ Ausbildungsvertrag bzw. die Übersicht über die Vergütung gilt eh nichtmehr weil da nur Brutto drauf steht. Da brauchst du eh nen neuen. Schick das zum Amt. Dann bekommste Post mit ner ‘neuen‘ Blankoübersicht. Die lässte von der PA ausfüllen und dann siehst du es. Wie willst du denn rechnen? Du bezahlst ne andere Pflegeversicherung als die Hälfte. Die Krankenversicherung ist auch anders aufgeteilt als einfach nur Beitrag geteilt durch 2...und bei Weihnachtsgeld usw. kommst du über die Steuerfreigrenze von ca. 900 € wodurch du auch noch Steuern bezahlst die in die Rechnung mit einfließen. Also gib dich bitte nicht mit Annäherungszahlen ab. Hinterher kannste immer noch sehen was du so an Werbungskosten hast. Hierbei gilt glaube ich sogar der Anzug als absetzbare Arbeitskleidung (anders als bei der Steuererklärung), dann die Fahrtkosten oder ev. der Computer für die Nacharbeitung zuhause. Da kannste dann kreativ bzw. aktiv werden...
So long...Bert |
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Verfasst am: 09.08.2005 12:45 |
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Hi,
ich habe nocheinmal eine Frage nach den oft genannten 6€ für den Berufsschulunterricht.
Bekommt man den immer oder nur wenn man länger als 8St. von zu Hause weg ist an solchen Tagen?
Ich wohne nämlich nur 2min von der Schule entfernt. |
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Verfasst am: 09.08.2005 15:21 |
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also anfangs hiess es bei mir auch ich bekomme kein Kindergeld mehr da über 18 und überm Existenzminimum verdiende.
Dank BGH Urteil darf man vom Bruttoverdienst mittlerweile die Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Wenn man dann unter EUR 7680 liegt (was die meisten Azubis auch betrifft) bekommt man Kindergeld wieder bezahlt.
Also einfach Bruttoeinnahmen minus Sozialversicherungsbeiträge minus Werbungskosten <= EUR 7680 -> :-)
Bei mir hats auch geklappt, hab Einspruch erhoben, es neu Berechnen lassen und 1078 Euro für das lfd. Jahr kassiert + ab sofor wieder Kindergeld.
Juhu |
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Verfasst am: 09.08.2005 15:29 |
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Hallo Leute,
ich bin selber gerade dran, den Antrag auszufüllen.
Also bei mir lohnen sich schon mal Fahrtkosten, jeden tag 30 km hin und zurück. Doof ist nur, das man nur den einfachen Weg anerkannt bekommt.
Ansonsten kann man ja auch Werbungskosten wie zb Bücher und so weiter absetzen.
Die Einkommensgrenze liegt bei 7680 EUR jährlich, den muss man unterschreiten.
Wenn man da etwas drüber ist, kauft man sich ein teures Buch und verkauft es wieder über ebay. Oder ein Laptop geht auch, und die kosten ja schon was.
LG Regina--------------------------------------------------
****Wer ist eigentlich Paul?******** |
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Verfasst am: 09.08.2005 15:34 |
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ich kauf mir doch nich mal schnell nen laptop nur damit ich wieder kindergeld bekomm |
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Verfasst am: 09.08.2005 15:39 |
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Na dann kauf dir halt was anderes.
Was ist denn jetzt mit den 6EUR? die Frage hat immer ncoh keiner beantwortet |
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Verfasst am: 09.08.2005 15:41 |
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du kannst doch nich einfach was kaufen und das dann vom Bruttoverdienst abziehen.
wennst eh nich über die 920 Euro kommst musst dir schon was wirklich teures kaufen |
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Verfasst am: 09.08.2005 16:15 - Geaendert am: 09.08.2005 16:17 |
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Normalerweise ist man schon mit Fahrtkosten über den 920,- Euro, dann kann man ein teures Buch schon ansetzen.
Ein Laptop wird aber in einem Ausbildungsberuf mit ziemlicher Sicherheit nicht voll anerkannt, da ein Computer nicht notwendig ist. Es müssen ja nicht zwingend schriftliche Ausarbeitungen abgegeben oder Präsentationen gehalten werden (selbst dann ist es übrigens schwierig, ich musste ellenlange Begründungen schreiben und Bestätigungen von Hochschule und Arbeitgeber einreichen, um den Rechner für‘s Studium anerkannt zu bekommen).
Das heißt mit einer sehr guten Begründung wird Dir der Laptop vielleicht zur Hälfte anerkannt. Diesen Betrag musst Du dann über die Nutzungsdauer abschreiben, beim Laptop z.B. 36 Monate, da der Preis über dem eines geringwertigen Wirtschaftsgutes liegt.
Wenn Du Dir jetzt einen Laptop für 1.500 Euro kaufst, kannst Du in diesem Jahr im Ergebnis mit etwas Glück knapp hundert Euro ansetzen (da nur noch fünf Monate).
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 09.08.2005 16:23 |
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Na gut,
mir wurde von einer Mitazubine erzählt, sie hätte ihren Laptop ohne probleme anerkannt bekommen, aber auch auf 3 jahre aufgeteilt.
Und was ist mit den 6 EUR pro Berufsschultag?--------------------------------------------------
****Wer ist eigentlich Paul?******** |
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Verfasst am: 09.08.2005 16:42 |
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Berufsschulbesuche zählen als Dienstreisen, deshalb können auch Hin- und Rückweg geltend gemacht werden (keine Pendlerpauschale, da kein Weg zur Arbeit).
Bei Dienstreisen kann ein Verplegungsmehraufwand geltend gemacht werden und zwar bei 24 Stunden Abwesenheit der Höchstbetrag von 24 EUR, bei mehr als 14 Stunden 12 EUR und bei mehr als 8 Stunden die genannten 6 EUR, darunter nichts.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 09.08.2005 20:12 |
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ich durfte mich letztens auch über eine satte nachzahlung in höhe von 1848 € freuen.(leider ohne zinsen ;)))) und das obwohl ich 800 € brutto hatte und 14 gehälter |
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Verfasst am: 10.08.2005 09:30 |
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Ich hab endlich auch den Bescheid dass ich für 2005 aufgrund der Prognose Kindergeld bekommen! |
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Verfasst am: 11.08.2005 08:34 |
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Zur Arbeitskleidung....
Leider kann man für die Bank gekaufte Klamotten nicht absetzen, da man sie auch privat tragen kann...
Gerade bei Frauen gilt das. |
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Verfasst am: 11.08.2005 08:36 |
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Hab ich auch schon gehört.
Du kannst aber eine Pauschale absetzen. |
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Verfasst am: 12.08.2005 16:51 |
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kann man denn auch die fahrtkosten für bus/bahn absetzen?also um zur arbeit zu kommen!? |
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Verfasst am: 12.08.2005 18:39 - Geaendert am: 13.08.2005 09:34 |
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Lernt man dies nicht im Leistungskurs Wirtschaft für das Abi? |
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Verfasst am: 12.08.2005 22:14 |
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Also ich hab meins erstattet bekommen für glatte 12 mon und am 1.1.06 mach ich das selbe für 2005 wichtig ist hierbei das man auch die webrungskosten angibt samt fahrtkosten und verpflegungsmehraufwand an schultagen dann kommt man weit über die pauschale hinaus + der soz. Vers. Beiträge blieben von den einst 11,5 TEUR nur noch 6,8 somit war ich unter der Grenze und bekam es erstattet, aber wenn die Eltern den Kinderfreibetrag bereits geltend gemacht haben in der Steuererklärung dann haben diese ja bereits Zuwendungen bekommen dann geht das nicht mehr.
Dieses Jahr verdien ich zwar noch was mehr (ca. 60/Mon) aber dafür zahlt man ja auhc mehr SV-Beiträge die man schön absetzen kann zur NOt kauft man sich ne Steuerbibliothek oder macht Bewerbungsfotos kauft nen Schreibtisch eben alles was man als Werbungskosten geltend machen kann.
Ach ja die Vordruck für die Beantragung zum Kindergeld gibts auch unter www.arbeitsagentur.de da mal nach Kindergeld + Vordrucke suchen, den Vordruck für die SV-Beiträge muss man im Moment noch bei der Kinder geldkasse betanragen ist aber binnen 48Std. dann auch im BriefkastenFernstudium
Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de |
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Verfasst am: 13.08.2005 09:20 |
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@ renaFFM:
> kann man denn auch die fahrtkosten für bus/bahn
> absetzen?also um zur arbeit zu kommen!?
Du kannst die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten dann ansetzen, wenn diese höher sind als die Pendlerpauschale. Bei letztgenannter ist die Beförderungsart egal, Du musst in den Formularen nur noch die einfache Entfernung einsetzen.
@ Herrmann,
> Lernt man dies nicht im Leistungskurs für das Abi?
Nein leider nicht. Schulen haben (zumindest zu meiner Zeit, Abi 98) noch nicht so lebensnah gearbeitet. Und selbst wenn. In Schulen werden auch solche nützlichen Dinge wie Groß- und Kleinschreibung und ein vernünftiger Satzbau unterrichtet. Das geht heutzutage scheinbar selbst an Bankern spurlos vorrüber.
@ ruhrpotterjung:
> aber wenn die Eltern den Kinderfreibetrag bereits geltend
> gemacht haben in der Steuererklärung dann haben diese ja
> bereits Zuwendungen bekommen dann geht das nicht
> mehr.
Du erweckst hier den Eindruck, der Kinderfreibetrag sei "losgelöst" vom Kindergeld. Das stimmt nicht. Um den Kinderfreibetrag geltend zu machen, ist ebenso nachzuweisen, dass Du unter der Einkommensgrenze liegst, ist genau das gleiche. Es wird dann von Amtswegen ermittelt, was für Deine Eltern günstiger ist, entweder Verringerung der Steuerlast oder Zahlung des Kindergelds (dass ja auch an die Eltern und nicht an das Kind geht). Natürlich gibt es nur einen Anspruch auf eins von beiden.
Gruß
Julien |
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