ERFÜLLUNGSORT beim Kaufvertrag! |
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Verfasst am: 16.01.2006 16:57 |
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Hi leutz
ich kann mir grad nix unter Erfüllungsort beim Kaufvertrag vorstellen.Im Buch steht das ist der Ort,an dem der Schuldner seine Leistung zu erbringen hat und der Gläubiger sie annimmt.Außerdem bestimmt der Ort den Gerichtsstand und man kann noch sagen,dass es der Ort ist,an dem die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartner übergeht.
Gesetzlich ist der EO Wohn-oder Geschäftssitz des Schuldners.Bei Warenschulden der Wohn-oder Geschäftssitz des Verkäufers und bei Geldschulden Wohn-oder Geschäftssitz des Käufers.
Z.B bei Warenschulden..der Verkäufer schuldet mir Waren.Also geh ich als Käufer zu dem und hol die mir ab??
Oder bei Geldschulden..der Käufer schuldet mir Geld..also geh ich als Verkäufer zu dem und hol mir das Geld??Und somit hat dann der Schuldner seine Leistung erbracht oder wie??....??keine ahnung... |
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Verfasst am: 16.01.2006 17:21 |
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sagen wir mal so.
DU kaufst dir ein Auto in Hamburg wohnst aber in München da der Verkäufer keinen Bock hat zu dir zu fahren, fährst du hin und holst die Karre, da zahlst du dann also Gefahrenübergang vom Auto du kriegst es.
Steht im Vertrag drin, wo das ist.
Falls dann was ist musst dann halt zum Gericht nach Hamburg fahren. |
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Verfasst am: 16.01.2006 17:34 |
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was bedeutet dieser satz von dir: " da zahlst du dann also Gefahrenübergang vom Auto du kriegst es. "???
Der Gefahrenübergang ist doch dann bei Übergabe des Autos oder??
Und was ist im Vertrag festgelegt??Wo ich das Teil abholen darf?Und der Gefahrenübergang ist dann dort,wo das Auto an mich übergeben wird oder??
Gefahrenübergang bedeutet Gefahren gehen über an mich.Aber welche Gefahren?? |
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Verfasst am: 16.01.2006 18:09 |
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na dein Ort was du nicht weißt, der ist im Vertrag festgelegt |
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Verfasst am: 16.01.2006 18:10 |
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wo dein Erfüllungsort ist da ist auch dein Gefahrenübergang, falls du nicht bekommst was du willst, kannst klagen in meinem Beispiel in Hamburg.
Da tauscht du dein Geld gegen Auto. |
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Verfasst am: 14.02.2006 15:57 |
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Geld: Bringschuld
Ware: Holschuld |
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