Kündigung durch den Arbeitnehmer |
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Verfasst am: 25.01.2006 09:17 - Geaendert am: 25.01.2006 09:18 |
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Hallo, hab hier eine Aufgabe und weiß nicht, wie man auf die Lösung kommt.
Der bei der Nordbank AG seit 10 Jahren beschäftigte Rainer Wörlen, 35 Jahre alt, möchte zum 16. Juni 2005 bei der Vermögensberatung AG eine Arbeitsstelle antreten. Ermitteln Sie das Datum (TTMMJJJJ), bis zu dem er unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist spätestens kündigen muss.
Lösung laut Buch: 18.05.2005
§622 (1)
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Wenn er bei der neuen Arbeitsstelle am 16. anfangen will, wie komm ich dann auf den 18.05.2005?
Gruß Jazzy |
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Verfasst am: 25.01.2006 09:25 |
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er wird ja zum 15.6. kündigen, wenn er am 16.6. neu anfangen will. da die frist 4 wochen (also 28 Tage) beträgt, muss er spätestens zum 18.5. kündigen, um diese frist einzuhalten.
Denn 18.5. + 28 tage = 15.6. |
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Verfasst am: 25.01.2006 09:25 |
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@jazzy
Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum 15.
Brauchst doch bloß rückwärts abzählen
15. - 1Woche ist der 08.
08. - 1Woche ist der 01.
01. - 1 Woche ist der 25.
25. - 1 Woche ist der 18.
Lösung klar? |
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Verfasst am: 25.01.2006 09:26 |
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Auf den 18.05.2005 kommst du ganz einfach so, in dem du vom 15.06 vier Wochen (nicht einen Monat) zurückrechnest.
Durch die vierwöchige Kündigungsfrist kann der Bankangestellte dann am 16.06. bei der Vermögensberatung AG anfangen. |
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Verfasst am: 25.01.2006 09:31 |
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vielen Dank, ich hab nur mit dem Monat gerechnet und nicht an die Wochen gedacht, jetzt versteh ich‘s auch
Merci Jazzy |
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