Umtausch - Gewährleistung, Garantie |
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Verfasst am: 21.03.2006 18:26 |
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Hallo zusammen,
bräuchte einmal eure Hilfe.
Folgendene Situation (ich kopier die am besten einfach mal):
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meine kopfhörer sind im arsch. ich habe die vor knapp 1 1/2 jahren schon mal umgetauscht, da lief noch die reguläre garantie. die ist jetz aber ein 3/4 jahr abgelaufen. hat man auf umgetausche artikel nochmal 2 jahre garantie oder verlängert sich die garantie nur um die zeit, für die sich das gerät in reparatur befunden hat? ich muss das wissen, am besten direkt mir paragraph ausm bgb, damit ich den kröten bei saturn das direkt unter die nase halten kann
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Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
In meiner AWL-Mappe finde ich dazu leider nichts.
MfG |
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Verfasst am: 21.03.2006 18:35 |
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Ab dem Umtausch neu.
Du hast ja auch einen Umtauschbeleg erhalten.
LG
Sandra |
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Verfasst am: 21.03.2006 20:19 - Geaendert am: 21.03.2006 20:23 |
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Hallo,
die Kopfhörer sind scheinbar defekt. (Wo sie sich befinden, sei für den Moment egal.)
Gesetzliche Ansprüche gibt es bei der Garantie niemals, da eine Garantie immer vertraglich vereinbart wird. Der Umfang der Garantie ergibt sich also aus den Garantiebedingungen des Herstellers oder des Händlers, dort musst Du fragen bzw. nachschauen.
Kaum ein Hersteller oder Händler wird dabei die Garantie bei einem Umtausch neu aufleben lassen.
Gesetzlich geregelt ist nur die Gewährleistung, also die Haftung des Verkäufers für die Mängelfreiheit bei Übergabe einer Sache. Dafür muss der Mangel aber schon beim Verkauf der Sache bestanden haben und dies ist nach Ablauf von sechs Monaten vom Käufer zu beweisen (vorher vom Verkäufer zu widerlegen).
Einen Anspruch auf Reparatur hast Du also nicht, er wäre auch nicht angemessen, da zwei mängelfreie Jahre vergangen sind. Es bleibt nur der Weg über Kulanz oder eine sehr wohlwollende Garantie.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 22.03.2006 10:11 |
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hat das jmd. gemerkt, julien hat einen witz gemacht, ich glaub er wird langsam weich*g* |
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