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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Verstoá gegen das Wettbewerbsverbot
 
DollarAyse
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.04.2006 17:52
Was kann eigentlich der Arbeitgeber unternehmen, wenn sein Arbeitnehmer gegen das Handels-und/oder Wettbewerbsverbot verstát?

Wre glcklich darber, wenn mich jmd aufklrt.

Danke im Voraus!
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.04.2006 17:59
Hmm... wie wäre es mit kündigen, da es einen klaren Verstoß gegen die Regeln der Loyalität darstellt.

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DollarAyse
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.04.2006 18:36
ja aber gibt es dazu vielleicht Gesetzestexte , steht das irgendwo fest?
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.04.2006 19:36 - Geaendert am: 03.04.2006 19:38
Das Arbeitsrecht ist nicht eindeutig codifiziert. Es zerfällt in viele Einzelregelung von Gesetzen über Richtersprüche bis hin zu tarifvertraglichen Regelungen.

Eine eindeutige Antwort ist schon deshalb nicht möglich, weil Du nicht genau schreibst, worum es überhaupt geht. Geht es wirklich um das Wettbewerbsverbot, also trittst Du zu Deinem Arbeitgeber in Konkurrenz? Dann ist neben den üblichen arbeitsrechtlichen Folgen (Abmahnung plus X) auch Schadensersatz denkbar.

Einschlägig wäre dann möglicherweise Zivilrecht im Bereich der Pflichtverletzungen oder der unerlaubten Handlungen.

Wie so oft im Recht: Es kommt darauf an ...

Also was liegt vor, und worum geht es in der Frage: Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder Forderungen des Arbeitgebers?

Gruß
Julien
DollarAyse
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.04.2006 22:20
Also, es geht um das Thema Arbeitsvertrag.

Sagen wir mal ein Arbeitnehmer kndigt bei seiner bisherigen Arbeitsstelle und wechselt rber zu der Konkurrenz.
Meine Frage: Was kann der Arbeitgeber unternehmen, wenn der Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot verstát?

Die Frage wurde aber schon zum Teil gelst. nur fehlt mir noch der Teil, wo es irgendwo schriftlich festgehalten worden ist. oder etwa nicht?
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.04.2006 22:43
OK, das ist dann via § 60 HGB für die Zeit der Beschäftigung geregelt.

Wenn ein Arbeitsverhältnis aber gekündigt wird, dann endet logischerweise auch das Wettbewerbsverbot. Alles andere muss vertraglich geregelt sein, die formalen Hürden sind recht hoch.

Gruß
Julien
 

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