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Verfasst am: 09.05.2006 11:24 |
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Also die ganzen ERA schreib ich dir jetzt nicht auf, aber einen teil kann ich ja sagen. dürfte die eigentlich auch schon weiter helfen.
ERA Art. 43:
Ein Akkreditiv sollte neben einem Verfallsdatum für die Vorlage der Dokumente auch eine genau bestimmte Frist ab Ausstellungsdatum des Transportdokuments fest setzen, innerhalb welcher die Dokumente vorgelegt werden müssen. Fehlt eine derartige Frist, weisen die Kreditinstitute die Dokumente zurück, die ihnen später als 21 Tage nach dem Verladedatum des Transportdokuments vorgelegt werden.
weitere ERA:
ERA Art. 1:
In das Akkreditiv ist ein Hinweis auf zu nehmen, aus dem sich ergibt, dass das Akkreditiv gemäß den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive, Revision 1993, ICC Üublikation Nr. 500, eröffnet worden ist.
ERA Art. 5:
Das Akkreditiv muss vollständig und genau sein.
ERA Art. 10:
Im Akkreditiv muss eindeutig angegeben sein, ob es durch Sichtzahlung, durch hinausgeschobene Zahlung, durch Akzepleistung oder durch Negoziierung bezahlbar ist. ...
ERA Art. 15:
Kreditinstitute übernehmen keine Haftung oder Verantwortlichkeit für Form, Vollständigkeit, Genauigkeit, Echtheit, Verfälschung oder Rechtswirksamkeit irgendwelcher Dokumente.
ERA Art. 18:
Banken übernehmen keine Haftung oder Verantwortung, wenn die von ihnen erteilten Weisungen nicht ausgeführt werden.
...
und so weiter und so fort ...
wennst noch was wissen willst, dann schreib einfach
bis denn dann
ciao! |
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