Jugend-und Azubivertretung!! |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:04 |
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Hi ihr
und zwar würde ich gerne mal wissen,wer bei den Betriebsratwahlen aktiv und wer passiv wahlberechtigt ist.Weiß das jemand von euch??
Und weiß auch jemand wer bei der Jugend-und Auszubildendenvertretung aktiv und wer passiv wahlberechtigt ist??
Bräuchte ich ganz dringend!!!
Danke schonmal im Vorraus!! |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:06 |
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Du bist passiv und auch aktiv wahlbrerechtig, wenn dich jemand vorschlägt! |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:06 - Geaendert am: 29.06.2006 16:07 |
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Wer darf wählen?
JAV:
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wählbar sind alle Arbeitnehmer/innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Betriebsrat:
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die am letzten Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben ( § 7 BetrVG). Dazu gehören auch Teilzeitkräfte, Aushilfen, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, im Außendienst und mit Telearbeit beschäftigte Arbeitnehmer sowie Auszubildende. Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Ansonsten spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Wahlberechtigung keine Rolle. Nicht wahlberechtigt sind dagegen leitende Angestellte (vgl. § 5 Abs. 2-4 BetrVG).Samstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:13 |
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Man kann es kurz fassen und man kann alles ausführlich erklären ;-) |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:17 |
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und wer ist bei den betriebsratwahlen wählbar? |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:17 |
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Wenn schon denn schon oder? |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:18 |
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alle wählbar die auch vorgeschlagen wurden!
Steht der Rest nicht in djbs schrieb drin?.... |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:19 |
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da steht irgendwie nur wahlberechtigte.. |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:19 |
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aus meinem schrieb zum betriebsrat soll hervorgehen, das sowohl aktiv als auch passiv gemeint ist. |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:21 |
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"Wählbar sind alle Arbeitnehmer/innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."
Ist es nicht das, was du wissen willst , was da oben steht ;-)? |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:22 - Geaendert am: 29.06.2006 16:22 |
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wer das alter von 25 jahren erreicht hat und ein unbefristetes arbeitsverhältnis hat, kann vorgeschlagen werden zur wahl...
habs jetzt mal kurz gefasst, weil kein bock, alles ausführlich hier hinzuschreiben...
so in ordnung? oder tauchen noch fragen auf? |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:22 |
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achso, ich war die ganze zeit auf dem JAV-trip.
Weil ich dachte dass du als azubine ja sowieso nix mit dem betriebsrat zu tun hast ........lol-naja----- |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:22 |
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n eer meinte zu betriebratswaslhen nicht zur jav, bei dem betriebsrat ist aktiv = passiv deswegen keine genaue separation der erläuterung oben. |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:24 |
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also darf bei den betriebsratwahlen jeder gewählt werden,der über 18 ist,aber noch nicht 25 ist,oder wie?war das nicht so,dass man länger als 6 Monate im Betrieb arbeiten muß,um gewählt zu werden? |
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Verfasst am: 29.06.2006 16:25 |
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nee,falsch..hab eure antworten erst jetzt gelesen ;) |
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