WICHTIG! Unterschied "kleine AG" & "gro&s |
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Verfasst am: 13.07.2006 08:51 |
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Muss ich bei einer großen AG einen Notar bei der Hauptversammlung anwesend haben, wenn keine Kapitalerhöhung oder -minderung geplant ist?
Bitte helfen! Brauche dringend eine Antwort!
Danke! |
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Verfasst am: 18.07.2006 09:59 - Geaendert am: 18.07.2006 09:59 |
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Eine kleine AG ist im herkömmlichen Sinne keine eigen Rechtsform. Vielmehr wurde das Aktienrecht dereguliert und es wurden Neuregelungen für das AktienG entworfen, die die Atraktivität der Rechtsform für den Mittelstand erhöhen sollten und für eine kleine AG erhebliche Vereinfachungen gegenüber großen Gesellschaften bedeuten.
Zum Beispiel ist nach den neuen Regelungen eine Einpersonenfirma zulässig und die Satzungsautonomie in Hinsicht auf die Gewinnverteilung und die Einzelverbriefung von Aktien wurden gestärkt. Ebenso wurden Protokolierungsvorschriften für HV gelockert und die Mitbestimmungsrechte der Aktionäre wurden den Mitbestimmungsrechten von GmbH Gesellschaftern angeglichen.
wenns noch was gibt einfach fragen...
cu adcab |
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