Geltungsbereich Kündigungsschutzgesetz |
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Verfasst am: 23.09.2006 16:13 |
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Hallo!
Gilt das Kündigungsschutzgesetz ab Betrieben mit 5 Arbeitnehmern odr 10 Arbeitnehmern, die mind. 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein müssen?
Der Kündigungsschutz gilt aber dann nur für Arbeitnehmer, die mind. 6Monate dem Betrieb angehören, oder? Azubis sind ausgeschlossen. |
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Verfasst am: 23.09.2006 19:42 |
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Ob in einem Unternehmen das Kündigungsschutzgesetz gilt oder nicht, ist von der Anzahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer abhängig. Seit dem 01.01.2004 gilt das Kündigungsschutzgesetz nur noch für Betriebe, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen (vorher galt es für alle Betriebe, die mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigten).
§ 1 KSchG regelt:
"(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer (!), dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate (!) bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist." |
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