Aufgabe: Dividendenausschüttung |
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Verfasst am: 27.10.2006 15:16 |
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Ich hab ne Aufgabe wo ich nicht weiter komme.
Wäre echt nett, wenn ihr mir helfen würdet.
Aufgabe:
Bei der Dividendenausschüttung einer AG erhalten Kunden Ihrer Bank eine Bruttodividende von insgesammt 10.000 €. Davon entfallen 3.000 € auf Kunden, die einen FSA erteilt haben, der Restbetrag betrifft Kunden ohne FSA.
a) Welchen Betrag bekommt Ihre Bank von der Wertpapiersammelbank gutgeschrieben?
b) Welchen Betrag erhalten die Kunden ohne FSA gutgeschrieben?
c) Welchen Betrag erhalten die Kunden mit FSA gutgeschrieben?
Vielen Dank im voraus... |
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Verfasst am: 27.10.2006 22:20 - Geaendert am: 29.10.2006 08:11 |
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zu a)
Bruttodividende 10.000 €
./. 20 % KESt 2.000 €
./. SolZ:2.500€*5,5 % = 110 €
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= Gutschrift 7.890 € |
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Verfasst am: 28.10.2006 13:17 - Geaendert am: 28.10.2006 13:49 |
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Die scheiß Änderungen immer.... |
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Verfasst am: 28.10.2006 14:01 - Geaendert am: 29.10.2006 09:45 |
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zu c) 3000 Euro, da ja genug FSA vorhanden ist |
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Verfasst am: 28.10.2006 19:22 |
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Ich hab gedacht, KEST ist 20% + SOLI 5,5% = 21,1 % und nicht 25 % ??????????????
gruß |
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Verfasst am: 29.10.2006 08:15 - Geaendert am: 22.03.2008 16:01 |
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Ich muss lia_rbk Recht geben.
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % bis 31.12.2007
.
Körperschaftsteuersatz ab 2008: 15 %
Die Kapitalertragsteuer bei Wandelanleihen beträgt 25 %
Aber:
Die KESt bei Dividenden beträgt 20 %. |
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Verfasst am: 29.10.2006 08:45 |
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zu b)
Bruttodividende 7.000 €
./. 20 % KESt 1.400 €
./. SolZ:2.500€ * 5,5 % = 77 €
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= Gutschrift 5.523 € |
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Verfasst am: 29.10.2006 09:44 - Geaendert am: 29.10.2006 09:58 |
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Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer (EEV-Steuer). Ähnlich wie Löhne und Gehälter in Form der Lohnsteuer werden verschiedene Einkünfte aus Vermögen durch die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle belastet. Der Kapitalertragsteuer von 25% unterliegen insbesondere:
* Gewinnanteile aus Aktien (Dividenden)
lt. Aspecta Online
nächste Quelle: http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?p=150&key=lexikon_18825&letter=K
Kapitalertragssteuer (KESt)
Form der Einkommenssteuer auf Erträge aus Aktien, Genussscheinen, GmbH-Anteilen, usw. Sie ist vom Schuldner für Rechnung des Gläubigers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Momentan liegt die KESt bei 25 Prozent.
KSt ist klar, sind 25 % haben mit dieser Aufgabe aber wenig zu tun.
Nur warum bieten diese 2 Quellen KEst von 25 % an?
Gelernt hab ich auch 20 % und das ist schon ca. 1 Jahr her! |
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Verfasst am: 29.10.2006 09:48 |
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Die Kapitalertragssteuer war mal bei 25 %.
Aktuell ist sie nur noch bei Genussscheinen und bei Wandelanleihen bei 25%
bei jeder anderen Quelle ist sie bei 20 %
Hey Flassche du hast doch auch ein 3 Wochen Prüfung. Da sei mal froh, dass du vorher den Fehler gemacht hast. |
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Verfasst am: 29.10.2006 10:40 |
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Generell gilt, dass die KESt 25% beträgt.
Aber seit 2002 beträgt die KESt nur noch 20% bei Erträgen, die nach dem Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte steuerpflichtig sind. |
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Verfasst am: 29.10.2006 12:04 |
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und dies sind ja Dividenden und Kursgewinne.
Diese beiden Sachen kommen ja auch am häufigsten vor, wenn eine Aufgabe zu der Kest gestellt wird.
Und sollte mal eine Aufgabe mit Genussscheinen oder einer Wandelanleihe drankommen, dann sind es halt die 25 %
oder gibt es noch andere Anlageprodukte, die für Bankazubis eine Rolle spielen, wo die Kest 25 % beträgt? |
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