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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Stabilitätsgesetz
 
Flowing
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.02.2007 15:29
Kann mir jemand sagen, wann eine Vollbeschäftigung vorliegt? Habe mir aufgeschrieben von 1-1,5% Arbeitslosigkeit,aber das erscheint mir etwas zu wenig?
JaLu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.02.2007 15:40
Vollbeschäftigung ist nicht eindeutig zu definieren. Eine mögliche näherungsweise Definition ist: Vollbeschäftigung herrscht dann, wenn alle, die arbeiten wollen, eine bezahlte Arbeit haben. Diese Arbeit kann selbstständig oder abhängig sein.

Eine weitere mögliche Definition, die von einfach handhabbaren Zahlen ausgeht, ist: Vollbeschäftigung ist ein Zustand mit weniger als 2 % Arbeitslosenquote. Aber letztlich ist jede Definition, die mit einer konkreten Arbeitslosenquote arbeitet, willkürlich. Hat man in Westdeutschland in den Zeiten des Wirtschaftswunders und des Arbeitskräftemangels noch die Ein-Prozent-Marke als Grenze zur Vollbeschäftigung betrachtet, werden seit den 1990er Jahren mehrheitlich Marken von 4, 5 oder gar 6 % als Maßstab genommen.

Beide Arten der Definition haben Mängel. Bei der ersten sind Messungen schwierig, bei der zweiten fehlen alle die, die in der Statistik nicht erfasst sind.

Nicht zur Vollbeschäftigung zählt zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeit, diese können auch Arbeitslose haben.

Es gibt eine volkswirtschaftliche Theorie, die sagt, dass Vollbeschäftigung in deregulierten Märkten automatisch entsteht, falls Marktversagen ausgeschlossen werden kann. Diese kann aber kaum den Zustand der hohen tatsächlichen Arbeitslosigkeit erklären, es sei denn, man geht grundsätzlich von Marktversagen (Krisen, zyklischen Krisen) aus. Allerdings führt nach dieser Theorie auch höheres und länger gezahltes Arbeitslosengeld zu einer höheren Arbeitslosenquote.

Andere Theorien sagen, dass Vollbeschäftigung innerhalb eines kapitalistischen Systems grundsätzlich nicht erreicht werden könne, zumindest nicht dauerhaft. Das läge an den Regelungsmechanismen des kapitalistischen Marktes.

In sozialistischen Volkswirtschaften wurde praktisch Vollbeschäftigung erzielt, jedoch zulasten der Volkswirtschaft, wie z.B. durch Doppelbeschäftigung.

Der Vollbeschäftigung als wichtiges Ziel der Politik und Teil des magischen Vierecks steht jedoch ein gesellschaftliches Gerechtigkeitsempfinden gegenüber, mit dem Wunsch einer Umverteilung zugunsten der Schwachen der Gesellschaft. Beispielsweise verhindern Steuereinnahmen zum Zweck dieser Umverteilung durch Nettowohlfahrtsverluste ein Marktgleichgewicht. Um "soziale Gerechtigkeit" zu erreichen nimmt man hierbei eine gewisse Arbeitslosigkeit bewusst in Kauf.

In vorkapitalistischen Gesellschaften war der Begriff noch nicht relevant, da es den Begriff der Arbeitslosigkeit noch nicht gab.

Tatsächlich ist wohl auch in komplett deregulierten Volkswirtschaften eine Vollbeschäftigung nicht erreichbar. Man geht davon aus, dass es grundsätzlich eine natürliche Arbeitslosigkeit gibt. Selbst in relativ deregulierten Staaten wie der Schweiz oder Norwegen, die wegen ihrer ausgewogenen Wirtschaftspolitik für hohes Wirtschaftswachstum und geringe Arbeitslosigkeit gesorgt haben, ist eine gewisse Arbeitslosigkeit zu beobachten.
Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.02.2007 15:42
Ein hoher Beschäftigungsstand gilt dann als erreicht, wenn in einer Volkswirtschaft nahezu jeder, der für eine Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist, auch eine entsprechende Beschäftigung zu einem angemessenen Lohn findet und bekommt.

Vollbeschäftigung bedeutet, dass es keine erwerbsfähigen Personen gibt, die arbeitslos sind. Dies ist jedoch unmöglich, da durch verschiedene Gründe Menschen arbeitslos werden und teilweise auch bleiben.

Ein gebräuchliches Maß für den Beschäftigungsstand ist die Arbeitslosenquote. In der BRD wird sie definiert als Anteil der registrierten Arbeitslosen an den abhängigen Erwerbs-personen. Da sie sich jedoch nur auf Beschäftigte bzw. Arbeitslose bezieht, ist sie unvoll-ständig. So werden Überstunden ebenso wenig erfasst wie Kurzarbeit. Ebenfalls bleibt Schwarzarbeit als Beschäftigungsfall unberücksichtigt. Auch zählen nicht alle Fälle von Arbeitslosigkeit: So z. B. Personen, die unfreiwillig arbeitslos werden, ohne nach neuer Beschäftigung zu suchen, womit die Erwerbstätigkeit zurück geht und Personen, die noch

nicht oder vorübergehend nicht erwerbstätig waren und die durch Mangel an Arbeitsgelegen-heiten von der Arbeitssuche abgehalten werden, was die Nachfrage an Arbeitsplätzen geringer erscheinen lässt, als sie ist.

Schließlich bleiben Selbständige und mithelfende Familienmitglieder bei diesem Beschäftigungsmaß völlig unberücksichtigt.

Quelle: www.studentshelp.de
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.02.2007 18:06
Nach allgemeiner Definition gilt das Ziel der Vollbeschäftigung erreicht, wenn die Zahl der Erwerbslosen einen Wert zwischen 1,5 und 5% nicht übersteigt.
 

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