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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Zahlungsverzug
 
Tomsen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2007 17:26
Hi,
wer kann mir das mit dem Zahlunsverzug mal verständlich erklären?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2007 17:33 - Geaendert am: 02.05.2007 17:38
Man ist dann in Zahlungsverzug, wenn man den Zahlungstermin nicht einhält, sondern überzieht.

Beispiel:
Zahlbar bis 01.05.07
Wenn heute die fällige Forderung noch nicht bezahlt ist, dann befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug.

§ 286 BGB Verzug des Schuldners
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
Tomsen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2007 12:47
Hallo hätte noch einige Fragen
Der Schuldner kommt in Verzug ohne Mahung wenn:
für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist:
(z.B. Fällig am 1.5, befindet sich der Schuldner dann ab 2.5 oder erst nach 30 Tagen also 2.6 in Verzug??)
- der Schuldner die Leistung entgültig und ernsthaft verweigert
(was ist damit gemeint??)
ATM
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.05.2007 22:43
ab 2.5 ist er dann in Verzug.

>der Schuldner die Leistung entgültig und ernsthaft verweigert

der Schuldner sagt "ich zahle nicht" und das nicht im Suff, sondern ernsthaft. Da kann er ja gute Gründe für haben, die er im Zweifel sogar schon kundgetan hat.

Es ist leider so eine Unsitte eingerissen, nicht darauf einzugehen, wenn ein Schuldner die Zahlung entgültig und Ernsthaft verweigert. Das macht nämlich die Mahnerei von Inkassounternehmen und Anwälten sinnlos und dabei kann man da so gut dran verdienen.

Wer nach der Zahlungsverweigerung noch weiter rummahnt und dafür Kosten in Rechnung stellen will, wird im Prozeß auf diesen Kosten sitzenbleiben.
 

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