Fragen wegen Sozialversicherungen!! |
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Verfasst am: 10.11.2007 15:17 |
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Kann mir nochmal jemand sagen,welcher AG bzw. AN-anteil besteht bei Krankenversicherung (gut..das ist klar..je die Hälfte)..Pflegeversicherung..Arbeitslosenversicherung...Unfallversicherung...
Wäre euch sehr dankbar! |
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Verfasst am: 10.11.2007 16:06 |
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Krankenversicherung: Beitragssatz je nach Krankenkasse
AG und AN je zur Hälfte
AN muss zusätzlich 0,9 % für Zahnersatz zahlen.
Beispiel: 13,6 %
AG zahlt 6,8 %
AN zahlt 6,8 % + 0,9 % = 7,70 %
Rentneversicherung: 19,9 %
AG und AN je zur Hälfte, also jeder 9,95 %
Arbeitslosenversicherung: 4,2 %
AG und AN je zur Hälfte, also jeder 2,1 %
Pflegeversicherung: 1,7 %
AG und AN je zur Hälfte
Kinderlose AN ab 23 Jahren müssen zusätzlich 0,25 % zahlen
AG zahlt 0,85 %
AN (über 23; ohne Kinder) zahlt 0,85 % + 0,25 % = 1,10 %
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Beitragsbemessunggrenzen:
RV + AV in Westdeutschland: 5250,00 €
RV + AV in Ostdeutschland: 4550,00 €
KV + PV in Westdeutschland und in Ostdeutschland:
3562,50 € |
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Verfasst am: 10.11.2007 20:08 |
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War es aber nicht eigentlich so,dass sich das geändert hat und die Pflegeversicherung allein vom AN bezahlt werden muß??? |
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Verfasst am: 10.11.2007 20:44 |
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Die Frage beantwortest Du Dir möglichst selbst, indem Du Deine letzte Gehaltsabrechnung nimmst und einfach mal prüfst, ob Du den Anteil der Pflegeversicherung allein getragen hast. ;-) Da wird das gaaaaaaaanz aktuell ausgewiesen.
Es wurden zwar Änderungen in der Pflegeversicherung beschlossen, aber keine solchen Änderungen wie Du sie hier anführst. Beispielsweise beträgt der Beitragssatz ab dem 01.07.2008 1,95 %.
Dafür soll ab dem 01.01.2008 der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinken. Ein Hin und Her zwischen den einzelnen Posten. |
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Verfasst am: 11.11.2007 14:55 |
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wir haben die beitragsberechnung zur KV aber anders gelernt...es soll ja eine Entlastung für den AG stattfinden deswegen:
13,6% - 0,9% = 12,7%
12,7% / 2 = 6,35% AG
6,35 % AN + 0,9% Zahnersatz- und
Krankentagegeldzuschlag
= 7,25% Anteil für den AG! |
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Verfasst am: 11.11.2007 16:52 |
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Dann hast Du dabei etwas falsch verstanden. Die Entlastung findet ja schon statt, weil der AN die 0,9 % allein zu tragen hat. An dem allgemeinen Beitrag zur KV beteiligt sich der AG weiterhin zur Hälfte.
Also aufpassen, wenn es um sowas in der Prüfung geht. |
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Verfasst am: 12.11.2007 08:35 |
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Hier muß ich doch normal rechnen: 13,6 : 2 =6,8 + 0,9 (für AN) = 7,7 für AN
Der AG zahlt nur die 6,8....oder? |
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Verfasst am: 12.11.2007 08:35 |
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Ah,hab es gerade oben entdeckt..war richtig :)...sorry.. |
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Verfasst am: 12.11.2007 20:45 |
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@ sven...ja du hast recht, wir waren uns da in der schule auch immer nicht einig! habe mich jetz nochmal schlau gemacht! damals wurde den krankenkassen einfach aufgerlegt, die beiträge insgesamt um 0,9% zu senken, die sie dann wom AN hinterum wieder bekommen haben!
daher folgte "vorne rum" ja auch faktisch eine entlastung des AG! |
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