gebietsansässig/gebietsfremd |
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Verfasst am: 25.11.2007 14:39 |
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Stimmen meine Infos, dass als gebietsansässig gelten,
- natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet haben oder sich kontinuierlich mehr als sechs Monate im Wirtschaftsgebiet aufhalten.
• juristische Personen mit Sitz oder Leitung im Wirtschaftsgebiet;
• Zweigniederlassungen gebietsfremder Unternehmen mit Leitung und gesonderter Buchführung im Wirtschaftsgebiet;
• Betriebsstätten gebietsfremder Unternehmen mit eigener Verwaltung im Wirtschaftsgebiet. Gebietsfremd sind demnach natürliche und juristische Personen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
Stimmen die 6 Monate im ersten Punkt?
Gibt es noch mehr Bestimmungen als diese?
Umgekehrt ist man gebietsfremd, wenn diese Punkte nicht zutreffen, oder? Oder gibt es dafür wieder extra Bestimmungen mit bestimmten Zahlen?
Danke für Antworten. |
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Verfasst am: 25.11.2007 14:45 |
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Also die 6 Monate stimmen, bei dem anderen kann ich dir leider nicht verlässlich weiterhelfen
gruß |
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Verfasst am: 25.11.2007 14:46 |
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Beispiele: gebietsansässig oder gebietsfremd?
1) Herr Müller Geschäftsführer eines dt. Elektrokonzerns in Aachen. Er wohnt mit seiner deutschen Ehefrau seit 3 Jahren in Maastricht (NL).
2) Herr Schmidt nimmt als Chirurg an einer 3-mon. Witerbildungsmaßnahme an der Uni Berlin teil, wo er ein Appartement gemietet hat. Nach Ablauf der Weiterbildung wird er nach Canberra zurückkehren, wo er mit seiner australischen Ehefrau seit sechs Jahren wohnt.
Meine Antworten:
1) gebietsfremd, weil gewöhnlicher Aufenthalt in NL
2) gebietsfremd, weil Weiterbildung nur 3 Mo und nicht 6 Mo, um gebietsansässig zu sein |
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