Jugendarbeitsschutzgesetz |
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Verfasst am: 23.10.2008 14:16 |
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Hallo Leute,
eine Frage dürfen Jugendliche unter 18 Jahren im Bergbau unter Tage arbeiten?
Vielen Dank,
Giorgio |
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Verfasst am: 23.10.2008 15:06 |
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§ 24 JArbSchG: Arbeiten unter Tage
(1) Jugendliche dürfen nicht mit Arbeiten unter Tage beschäftigt werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher über 16 Jahre,
1.soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist,
2.wenn sie eine Berufsausbildung für die Beschäftigung unter Tage abgeschlossen haben oder
3.wenn sie an einer von der Bergbehörde genehmigten Ausbildungsmaßnahme für Bergjungarbeiter teilnehmen oder teilgenommen haben
und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. |
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