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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Zahlungsziel
 
Smarti89
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.11.2008 10:16
Mal eine Frage:
Angenommen, ein Lieferant setzt ein Zahlungsziel von 30 Tagen.
Das Zahlungsziel wäre also der 30.11.

Wann muss dann der Käufer das Rechnung bezahlen? Muss das Geld am 30.11. überwiesen werden oder am 30.11. beim Empfänger sein? (es darf innerhalb Deutschlands 3 Tage dauern, bis das Geld beim Empfänger KI ist und dann noch einen Tag bis es der Empfänger hat)

Was wäre, wenn der Zahlungspflichtige das Geld überweist und die Bank des Zahlungsempfängers zahlungsunfähig wird, bevor das Geld auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten!

Smarti
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.11.2008 10:26
Zahlungsziel bedeutet, dass das Geld zum genannten Datum beim Empfänger sein muss. Also am besten 2-3 Tage vorher avisieren, damit z.B. gewährte Skonti erhalten werden oder kein Verzugsschaden entsteht (insbesondere bei größeren Zahlungen wie etwa im Firmenkundengeschäft, wo es schnell um zigtausend Euro und damit verbundene Sollzinsen gehen kann).

Auf die Bank des Zahlungsempfängers hat der Überweisende keinen Einfluss, wenn du also Montags eine Überweisung tätigst und am Dienstag die Bank des Empfängers in Konkurs geht, hast du deine Schuldigkeit getan. Der Empfänger wird sich dann mit der Einlagensicherung bzw. dem Insolvenzverwalter o.ä. bezüglich der Herausgabe / Erstattung des Geldes in Verbindung setzen müssen.
Smarti89
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.11.2008 10:30
danke ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2008 12:35 - Geaendert am: 01.11.2008 14:11
Geldschulden sind nach deutschem Recht Schickschulden.
Der Gesetzgeber hat dieses im Bürgerlichen Gesetzbuch wie folgt geregelt:

§ 270 BGB Zahlungsort
(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.11.2008 17:06
@Herrmann:
Aber an welchem Punkt findet der Gefahrenübergang statt? Meiner Meinung nach habe ich in dem Moment, in dem mein KI mein Konto belastet und die Zahlung zum KI des Empfängers respektive der zwischengeschalteten Zahlstelle geroutet hat keinen Einfluß mehr auf den Zahlungsstrom. Wenn in dieser Phase des Geldtransfers ein Problem mit der Bonität des empfangenden KIs entsteht, kann das nicht mir zur Last gelegt werden.
 

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