AP 07/08 |
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Verfasst am: 06.05.2009 10:27 |
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Hallo, habe eine Frage zur WiSo AP Winter 07/08.
In Aufg 3 stellt ein Kunde nach 3 Wochen fest, dass seine zugesandte Kamera mangelhaft ist.
Als Antwort ist richtig, dass der Kunde wahlweise Nachbesserung oder Ersatz fordern kann.
Aber wieso ist die Antwort, dass der Kunde beweisen muss, dass er den Mangel nicht verursacht hat, nicht richtig? |
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Verfasst am: 06.05.2009 10:54 - Geaendert am: 06.05.2009 10:55 |
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Das ganze ist die Beweislastumkehr!
Zeigt sich inerhalb von 6 Monaten ein Sachmangel, wird vermutet, das die Sache schon bei Gefahrenübergang mangelhaft war.
Der Verkäufer muss also beweisen, das die Sache beim verkauf noch nicht mangelhaft war. |
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Verfasst am: 06.05.2009 19:30 |
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Jo, so ist das.... |
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