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Verfasst am: 27.11.2009 17:36 |
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Hi,
hatte vorgestern in meiner Abschlussprüfung (Investmentfondskaufmann) folgende Aufgabe (sinngemäß, genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr):
Aktionär verletzt sich auf einer Hauptversammlung an einem kaputten Glas, das ein Mitarbeiter der AG ihm fahrlässig gegeben hat. Wer kommt für die Arztbehandlung auf?
a) betriebliche Haftpflichtversicherung
b) private Haftpflichtversicherung des Mitarbeiters der AG
c) gesetzliche Krankenversicherung
d) gesetzliche Unfallversicherung
e) niemand
Ich habe hier d) ausgewählt, da ich dachte, dass Haftplicht nicht für Arztkosten aufkommt und ich gesetzliche Krankenversicherung ausschließen kann, da der Aktionär auch privat versichert sein könnte.
Weiß hier jemand vielleicht die richtige Lösung? Ich kann im Internet nichts dazu finden.
Viele Grüße
Garfield |
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