Beitragsbemessungsgrenzen |
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Verfasst am: 03.05.2003 18:03 |
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so weit ich weiß:
5100 EUR RV, AV
3450 EUR KV,PV
was dann aber nicht mehr der 75 % Regelung entspräche, da bei 75 % 3825 EUR. |
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Verfasst am: 03.05.2003 18:13 |
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Was will uns dieser Beitrag sagen?
Ist ja toll, dass Du die auswendig kannst, aber die sind immer gegeben... Nicht böse gemeint, aber ich weiss echt nicht was Du damit sagen willst!? :-)
Gruss
Chris |
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Verfasst am: 03.05.2003 19:07 |
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sind das die grnzen wenn man die lohnabrechnung machen will??????
sonst weiss ich auch nicht was man mit dem beitrag anfangen soll!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 03.05.2003 19:15 |
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die Daten sind richtig und die 75% Grenze darf nur nicht nach oben durchbrochen werden. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt übrigens 3825,00 EUR. |
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Verfasst am: 04.05.2003 18:05 |
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Also zu den Beitragsbemessungsgrenzen, ich habe da andere aktuelle Zahlen bekommen.
Für AV und RV: 4500,00 €
Für KV und PV: 3375,00 €
Dann passt auch wieder die 75%-Regel! |
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Verfasst am: 04.05.2003 18:38 |
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da hast du leider falsche Zahlen. Wie gesagt die 75% Regel besagt nur, dass die Bemessungsgrenzen für KV und PV nicht 75% übersteigen dürfen. Die Zahlen werden eh immer angegeben, insofern, mach es keinen Sinn sich damit unnötig aufzuhalten... |
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Verfasst am: 04.05.2003 18:59 |
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Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2003 41.400 € p.a. bzw. 3.450 € monatlich, bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze entsprach bis 2002 der Krankenversicherungspflichtgrenze, ab 2003 sind beide Werte unterschiedlich!
Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Personen, die zum 31.12.2002 gesetzlich versichert waren: 45.900 € p.a. bzw. 3.825 € monatlich
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze können in die private Krankenversicherung wechseln, erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird.
Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Personen, die zum 31.12.2002 bereits privat versichert waren: 41.400 € p.a. bzw. 3.450 € monatlich
Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Berufsgruppen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
Quelle: http://www.beitragsbemessungsgrenze.com/ |
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