Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 107
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Beitragsbemessungsgrenzen
 
tmichael
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.05.2003 18:03
so weit ich weiß:

5100 EUR RV, AV

3450 EUR KV,PV


was dann aber nicht mehr der 75 % Regelung entspräche, da bei 75 % 3825 EUR.
mausejule
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.05.2003 18:13
Was will uns dieser Beitrag sagen?

Ist ja toll, dass Du die auswendig kannst, aber die sind immer gegeben... Nicht böse gemeint, aber ich weiss echt nicht was Du damit sagen willst!? :-)

Gruss

Chris
Engel_19
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.05.2003 19:07
sind das die grnzen wenn man die lohnabrechnung machen will??????

sonst weiss ich auch nicht was man mit dem beitrag anfangen soll!!!!!!!!!
Merton20
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.05.2003 19:15
die Daten sind richtig und die 75% Grenze darf nur nicht nach oben durchbrochen werden. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt übrigens 3825,00 EUR.
Judi-nrw
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.05.2003 18:05
Also zu den Beitragsbemessungsgrenzen, ich habe da andere aktuelle Zahlen bekommen.

Für AV und RV: 4500,00 €
Für KV und PV: 3375,00 €

Dann passt auch wieder die 75%-Regel!
Merton20
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.05.2003 18:38
da hast du leider falsche Zahlen. Wie gesagt die 75% Regel besagt nur, dass die Bemessungsgrenzen für KV und PV nicht 75% übersteigen dürfen. Die Zahlen werden eh immer angegeben, insofern, mach es keinen Sinn sich damit unnötig aufzuhalten...
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.05.2003 18:59
Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2003 41.400 € p.a. bzw. 3.450 € monatlich, bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenze entsprach bis 2002 der Krankenversicherungspflichtgrenze, ab 2003 sind beide Werte unterschiedlich!

Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Personen, die zum 31.12.2002 gesetzlich versichert waren: 45.900 € p.a. bzw. 3.825 € monatlich

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze können in die private Krankenversicherung wechseln, erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird.

Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Personen, die zum 31.12.2002 bereits privat versichert waren: 41.400 € p.a. bzw. 3.450 € monatlich

Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Berufsgruppen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.


Quelle: http://www.beitragsbemessungsgrenze.com/
 

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse