Kündigung Ausbildungsverhältnis / Vertrag läu |
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Verfasst am: 07.06.2010 22:44 |
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Hi,
ich hab letztens mit meinen "Mit-Azubis" über unsere Zukunft geredet. Da stellte sich die Frage, ob wir überhaupt Kündigen müssen, wenn wir unsere Endnoten bekommen haben ( Ende der Azubi-Zeit), und somit gleich in ein anderes Unternehmen einsteigen können. Natürlich muss der Arbeitgeber unterrichtet werden, aber ich muss ich mich an irgendwelchen Fristen halten???
Bsp. Ausbildungsvertrag läuft regulär bis zum 31.07.2010.Die mündliche Prüfung ist Anfang Juli. Die Noten werden auch dann schon bekannt gegeben (--> Ende des Azubi-Daseins) es ist noch kein weiterer Vertrag unterschrieben worden. Mündlich weiß der Azubi aber schon seit ca. 1 Monat , dass er übernommen wird. Nun entscheidet er sich kurzfristig nach der mündlichen Prüfung doch in ein anderes Unternehmen zu wechseln, oder zu studieren. Ab wann kann er das Unternehmen verlassen ?
Danke für die Hilfe |
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Verfasst am: 07.06.2010 23:16 |
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nun dein Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen und an dem Tag der mündlichen Abschlussprüfung. Wenn du noch keinen neuen Vertrag unterschrieben hast, dann brauchst du auch am Tag nach der mdl. AP nicht mehr erscheinen - rein rechtlich. |
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Verfasst am: 08.06.2010 10:40 |
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Genau das ist bei mir gerade der Fall.
Nachdem ich am Fr bei einer anderen Bank meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, habe ich gestern meinem Ausbilder telefonisch mitgeteilt, dass ich nach der Ausbildung gehe.
Auch wenn dies rechtlich nicht notwendig ist, möchte er das gerne auch nochmal schriftlich haben. Ist in dem Sinne aber keine Kündigung sondern nur eine Mitteilung, dass ich die Ausbildung mit bestehen der mündl. Prüfung beende und die Übernahme ablehne.
Mündl. Prüfung habe ich am 22.6.
Mein letzter Arbeitstag ist somit der 21.6.
Rein rechtlich endet das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der mündl. Prüfung.
Solange kein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist/wird besteht kein neues Arbeitsverhältnis.
Ausnahme: Du gehst am Tag nach der Prüfung wie gewohnt an die Arbeit und wirst nicht wieder nach Hause geschickt. Damit würde rechtlich ein unbefr. Arbeitsvertrag entstehen. |
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Verfasst am: 08.06.2010 12:09 |
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Wüsste jetzt nicht was er sich da so anstellt. §21 BBiG steht es doch deutlich drinnen. Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis ja direkt im Anschluss fest und teilt es dir mündlich mit. Der Vertrag ist vorbei, da gibbet nix schriftliches.
Aja denk halt dran das die Fürhungskräfte auch keine Juristen sind... |
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Verfasst am: 08.06.2010 13:04 |
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Ja, hast du vollkommen Recht.
Ich denke mal, dass sie einfach "was in der Hand haben" wollen. Hatte zudem schon Ende März einen ganz unformelles Schreiben unterschrieben, dass ich mit der Übernahme einverstanden bin (was aber rechtlich nicht viel bringt, war ja kein Arbeitsvertrag o.ä.) |
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Verfasst am: 08.06.2010 14:11 |
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naja gut aber das ändert die sache ja wieder... denn ein arbeitsvertrag unterliegt keinerlei formvorschriften und wenn du etwas unterschrieben hast bist du daran gebunden. ein arbeitsvertrag kommt ja auch durch konkludentes handeln zustande, muss jedoch binnen 1 monat nach tätigkeitsbeginn schriftlich bewiesen werden (nachweisgesetz). |
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Verfasst am: 08.06.2010 22:15 - Geaendert am: 08.06.2010 22:33 |
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Danke für die Antworten.
In welchem Gesetz / Paragraphen steht nochmal, dass wenn noch kein Vertrag bis zum Ende der Ausbildung unterschrieben worden ist, das Arbeitsverhältnis unbefristet ist ?
EDIT: habs selbst gefunden : §15 TzBfG |
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Verfasst am: 09.06.2010 22:26 - Geaendert am: 09.06.2010 22:26 |
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@Renovatio: Bezüglich der Juristen: Sag das nicht so einfach daher. Wir haben Rechtsabteilungen in der Bank, extra auf Arbeitsrecht zugeschnitten. Ich habe ja auch rechtzeitig mein Schreiben gemäß §78a Betriebsverfassungsgesetz erhalten. Die sind also nicht unwissend, glaub mir. Mein Ausbilder weiß auch ganz genau darüber bescheid, wann meine Ausbildung wie endet und wie nicht.
@Devilinside: Dass der Arbeitgeber ein Schreiben haben will ist verständlich. Einfach für die Nachweisbarkeit. Gerade weil du eben dieses scheinbar unverbindliche Schreiben unterschrieben hast, wollten die vielleicht für sich selbst von dir ein Schreiben, dass du NICHT bleibst. Damit sie eben nachher nicht im Zugzwang sind, dir Arbeit zu geben, weil du ja einst der Übernahme zugestimmt hast.
Lg,
Wiggle-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt* |
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Verfasst am: 09.06.2010 22:59 |
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Aber ich bin doch im Endeffekt am längeren Hebel oder ?
Entweder ich geh nach der mdl. Prüfung wieder zu Arbeit und sage: " So ab jetzt bin ich unbefristet übernommen..."
oder ich gehe nicht hin und sage: "Da kein neuer Vertrag vereinabrt wurde und meine Ausbilung nach § 21BBiG endet, kann ich sofort ein neues Arbeitsverhätnis aufnehmen..:" |
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Verfasst am: 10.06.2010 08:17 |
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Du sitzt nicht am längeren Hebel. Du glaubst doch nicht, dass die Bank sich nicht absichert, oder?
Die schicken dich nach Hause und bieten dir nen befristeten Vertrag an, wenn du so da ankommst.
Wäre ja noch lustiger, wenn manche Azubis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen würden, die es eigentlich nicht verdient haben( Nicht auf dich bezogen!) |
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Verfasst am: 10.06.2010 13:03 |
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@wiggle: das ist mir schon klar, aber das ist ja auch die rechtsabteilung. ich rede ja vom filialleiter. da habe ich bisher noch keinen kennengelernt der das alles weiss. |
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