Gattungskauf |
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Verfasst am: 31.03.2011 10:46 |
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Was versteht man unter Gattungskauf? |
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Verfasst am: 31.03.2011 13:09 |
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... ist ein Kauf, der sich auf vertretbare Sachen bezieht: Gegenstände, die nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden können (§§ 243, 480 BGB, § 360 HGB). Beispiel: Kauf von Zucker. |
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Verfasst am: 31.03.2011 19:03 |
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Aber durchaus auch Nokia Handys Typ C5-03 oder so...., alles, was es identisch mehrfach gibt und beschaffbar, ist tauglich für einen Gattungskauf, nicht so das Gesellenstück des Tischlergesellen X, z.B. ein Kleiderschrank... |
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Verfasst am: 31.03.2011 22:23 |
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Der Gegenteil wäre der Kauf wie es liegt und steht und somit der Kauf eines Unikats. |
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