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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Guthabensverzinsung, Mindestreserve
 
Emil123
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.05.2011 22:36
Könnt ihr mit bitte, Infos zur Änderunger der MindestreserveVerzinsung geben??
Neuerdings auch Guthabensverzinsung???
Wie soll das funktionieren?

Danke.
Hesse_001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2011 00:53
Da sei dir mal die Seite der BuBa ans Herz gelegt, auch hier bei Bankazubi gab es mal irgendwo eine Erklärung dafür.


Es wird nur der Mindestreserve-Soll verzinst (2% -100.000), das was darüber hinausgeht nicht. Denn das würde dazu führen das die Banken das Geld nur bei der EZB/BuBa anlegen (weil eine Notenbank theoretisch nicht zahlungsunfähig werden kann) statt es in risikobehaftete Kredite zu stecken.
UND
Die Verzinsung der Mindestreserve liegt bei 1% zurzeit.
Emil123
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.05.2011 10:13
Nochmal "Hallo Zusammen",
habe mich soeben auf der BuBaSeite informiert.
Dort ist nirgends von einer Guthabensverzinsung die Rede.
So verwirrt mich enorm der untere Beitrag im Forum: "AP Sommer2011 - Gesetzesänderungen".

Was ist jetzt korrekt???
Und wie ist es zu verstehen??
Danke für Hilfe!

ich zitiere:

Verfasst am: 10.03.2011 19:48
Technology
Rang: Marketmaker

"....
Bei Wiso: Bei der Mindestreserve wird jetzt auch das Mindestreserve Ist verzinst und nicht nur das Mindestreserve Soll."
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2011 10:32
Info unter:
http://www.bundesbank.de/gm/gm_mindestreserven.php
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2011 15:03
"Aus diesem Grund werden die Mindestreserveguthaben der Kreditinstitute verzinst, und zwar zum durchschnittlichen marginalen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte während der Mindestreserve-Erfüllungsperiode (gewichtet nach der Anzahl der Kalendertage). Dieser Satz liegt daher sehr nahe bei den kurzfristigen Geldmarktzinssätzen."

Quelle: BuBa.
Da steht doch die Antwort. Das Guthaben der Mindestreserve wird verzinst.
Emil123
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 10:26
Könnt ihr euch das erklären??
Warum wird in unterer IHK Aufgabe nun doch NUR das Mindestreserve-Soll verzinst??????
Bin immer noch etwas verwirrt, noch mal DANKE für Eure Hilfe!

Aufgabe:
Die BankA hatte für die 09.03.2010 endende Erfüllungsperiode ein Mindestreserve-Soll von 2.300.000,00 EUR. Sie hatte in der entsprechenden Erfüllungsperiode ein durchschnittliches Mindestreserve-Guthaben von 2.400.000,00 EUR.

a) Ermitteln Sie den Betrag, für den die Zentralbank der BankA Zinsen vergütet.
b) Ermitteln Sie mithilfe der Abbildung die Zinsen, die der Bank! Vergütet werden. (Eurozinsmethode)
Abbildung zeigt:
Länge der Erfüllungsperiode 28 Tage
Verzinsung der Mindestreserve 1%
Sonderzins bei der Unterschreitung des Mindestreserve-Solls: 4,25 %

Lösung
a) 2.300.000 EUR
b) 1788,89 EUR = ( 2.300.000 * 1 * 28Tage) : (360 * 100)
Emil123
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 12:23
keiner eine Idee??
Würde mich echt freuen, wenn mir vor morgen noch jemand helfen könnte!
Danke und viel Erfolg für morgen!
Grüße.
ladyinpink
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 15:59
gute Frage!??????
Emil123
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 23:13
Ja, finde ich auch...
... wie macht ihr es denn, wenn eine solche Frage morgen dran kommt??? Alter Gesetzesstand (also nur MindestreserveSoll-Versinzung) oder neuer (mit Guthabensverzinsung)????????????????

Bitte um Beiträge!
Martin030889
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.05.2011 07:44
Nein, es wird nur das Soll Verzinst, mit Guthaben meint die Bundesbank hier das Geld, was als Mindestreservesoll auf einem Konto der Bundesbank geführt wird.
--> Wir als Bank haben dort Geld, also haben wir dort ein Guthaben in Höhe des Mindestreservesolls...

noch fragen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2011 12:20
Es ist nur zufinden:
Die Mindestreserveguthaben der Kreditinstitute werden verzinst.
 

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