darf Kunde zw. Nachbesserung und Nachlieferung wählen? |
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Verfasst am: 20.05.2003 13:09 |
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Dachte immer nur der Händler darf das.
Belehrt mich eines besseren !!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 20.05.2003 15:42 - Geaendert am: 20.05.2003 15:43 |
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Ja, er darf. Ich hätte es auch nicht gewußt, hab es aber rein aus purem Glück beim Rätselraten angekreuzt und siehe da...
Hab mich außerdem mal im BGB schlau gemacht, da stehts auch § vierhundertirgendwas, mußt mal gucken (Inhaltsverzeichnis unter Mängel o.ä.)
Meist ist es nur in irgendwelchen Kaufverträgen ausgeschlossen dass der Kunde wählen darf, durch Klauseln halt, das der Verkäufer meinetwegen immer erst mal nachbessert oder so.
Gruß |
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Verfasst am: 23.05.2003 09:11 |
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Ja das war mir auch neu und nach §441 BGB kann er auch eine Minderung verlangen, warum ist also ANtwort 6 falsch? |
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