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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

darf Kunde zw. Nachbesserung und Nachlieferung wählen?
 
Kiksy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.05.2003 13:09
Dachte immer nur der Händler darf das.
Belehrt mich eines besseren !!!!!!!!!!
Heiko95
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.05.2003 15:42 - Geaendert am: 20.05.2003 15:43
Ja, er darf. Ich hätte es auch nicht gewußt, hab es aber rein aus purem Glück beim Rätselraten angekreuzt und siehe da...
Hab mich außerdem mal im BGB schlau gemacht, da stehts auch § vierhundertirgendwas, mußt mal gucken (Inhaltsverzeichnis unter Mängel o.ä.)
Meist ist es nur in irgendwelchen Kaufverträgen ausgeschlossen dass der Kunde wählen darf, durch Klauseln halt, das der Verkäufer meinetwegen immer erst mal nachbessert oder so.

Gruß
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.05.2003 19:38 - Geaendert am: 20.05.2003 19:43
Zu den Möglichkeiten des Kunden:
In § 437 BGB sind die Rechte des Käufers bei Mängeln angegeben (Änderung durch Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001);
ausführlich: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen zum neuen Schuldrecht gibt u.a.:
http://www.bayrv.de/RStPol/Schuldrechtsreform
/RStP_SchRRef_SchRNeu.asp

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.05.2003 09:11
Ja das war mir auch neu und nach §441 BGB kann er auch eine Minderung verlangen, warum ist also ANtwort 6 falsch?
 

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